Montag, 11. Dezember 2006

Böge: Länderübergreifendes Internet-Glücksspielangebot fördert nicht Spielsucht

Der Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge hat in einem Interview mit der "Wirtschaftswoche" (Nr. 50/2006) Vorwürfe zurückgewiesen, das vom Kartellamt geforderte länderübergreifendes Lottospiel im Internet fördere die Spielsucht. "Nur weil sich jemand aussuchen kann, ob er lieber bei der Lottogesellschaft in Hessen der in Rheinland-Pfalz spielt, wird ihn das nicht dazu bringen, plötzlich zehn Lottoscheine mehr auszufüllen", sagte Böge. Das Kartellamt hatte den 16 deutschen Lottogesellschaften vorgeschrieben, ihre Internetangebote auch für Spieleraus anderen Bundesländern zu öffnen, um so Wettbewerb zu ermöglichen. Kritiker (vor allem aus dem deutschen Lotto- und Totoblock) warfen dem Kartellamt daraufhin vor, die Bemühungen im Kampf gegen die Spielsucht zu torpedieren. "Wenn der Gesetzgeber eine wirkliche Gefahr sieht und etwas tun will, könnte er die Angebote ganz vom Markt nehmen", erklärte Böge.Den Menschen vorzuschreiben, sie dürften nur bei der Gesellschaft des Bundeslandes, in dem sie lebten, Lotto spielen, sei keine Suchtbekämpfung.

Böge erklärte, dass man allerdings nicht dagegen vorgehen werden, dass die Lottogesellschaften ihr Internetangebot ganz einstellten: "Wir nehmen die Entwicklung so hin. Wir wollen und können die Anbieter ja nicht zu ihrem Glück zwingen. Wir haben auch nichts Unmögliches verlangt, sondern nur gefordert, dass beispielsweise ein Spieler aus Hessen online auch bei der Brandenburger Lottogesellschaft tippen kann. Wenn die Gesellschaften lieber auf die Einnahmen verzichten, statt das Angebot einfach zu öffnen, wird eben die private Konkurrenz diese Lücke füllen."

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