Donnerstag, 1. März 2007

CDU-Fraktion Schleswig-Holstein legt Eckpunkte für einen Sportwetten-Staatsvertrag vor

"Die umfangreichen Gespräche der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass nur eine Trennung von Lotterien und Sportwetten zu einem in sich schlüssigen Glückspielwesen in Deutschland führen kann. Daher hat die CDU-Fraktion Eckpunkte für einen Sportwetten-Staatsvertrag erarbeitet", sagte der Abgeordnete Hans-Jörn Arp.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13.12.2006 wurde der Glückspielstaatsvertrag von 15 der 16 Ministerpräsidenten lediglich zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Staatsvertrag kann am 1.1.2008 nur in Kraft treten, wenn ihn die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer im Umlaufverfahren unterzeichnen und alle 16 Länderparlamente das Gesetz anschließend ratifizieren. Schleswig-Holstein hat sich gegen den bestehenden Entwurf ausgesprochen und hält ihn für europa- und verfassungsrechtlich sowie politisch für nicht durchsetzbar. Die Hamburger Bürgerschaft hat sich im Dezember mit Hinweis auf die zweifelhafte Rechtslage mehrheitlich für die Verschiebung des neuen Staatsvertrags ausgesprochen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäischen Kommission am 21.12.2006 den Entwurf des GlüStV mit Erläuterungen vom 14.12.2006 notifiziert, d.h. die Kommission über den geplanten Staatsvertrag, der Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Internet (Glücksspiele im Internet) regeln soll, informiert.

Zunächst können bis zum 22.3.2007 bei der EU-Kommission Stellungnahmen zu dieser Notifizierung eingereicht werden. Die Frist verlängert sich um einen Monat, wenn die Kommission oder ein anderer Mitgliedstaat eine ausführliche Stellungnahme zum GlüStV abgibt.

Notifizierungsverfahren ist kein EU-Genehmigungsverfahren

Der Ausgang des EU-Notifizierungsverfahrens ist nicht, wie immer wieder behauptet wird, ausschlaggebend für das Zustandekommen eines Gesetzes in einem Gesetzgebungsvorhaben. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um ein Genehmigungsverfahren. Deutschland wäre im Fall einer ablehnenden Stellungnahme lediglich zur Abgabe einer Begründung verpflichtet, warum man den geäußerten Bedenken von Seiten der anderen EU-Mitgliedstaaten nicht Rechnung tragen kann. Die Kommission kann diese Begründung dann ggf. überprüfen und zum Gegenstand eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens machen.

Der Ausgang des Notifizierungsverfahrens hat keinen Einfluss auf das bereits laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Auch für die anhängigen Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Ausgang des Notifizierungsverfahrens keine Konsequenzen.

Europa-, kartell- und verfassungsrechtliche Bedenken

Zahlreiche juristische Gutachten und Stellungnahmen weisen neben den europarechtlichen auch auf kartellrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag hin. So wird bspw. die Tätigkeit der gewerblichen Spielvermittlung unter Genehmigungsvorbehalt gestellt, obwohl deren erlaubnisfreie Tätigkeit seit vielen Jahren rechtlich anerkannt und das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Grundrecht der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt ist.

Darüber hinaus berücksichtigt auch der aktuelle Glücksspielstaatsvertragsentwurf in keiner Weise die Frage, inwieweit die Abschottung des deutschen Marktes vor dem Hintergrund der Durchsetzung des Binnenmarktes zukünftig überhaupt erhalten bleiben kann. So hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit
im Bereich Glücksspiel eingeleitet. Hinzu kommt eine in Kürze zu erwartende Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Placanica“ über die Zulassung europäischer Vermittler von Glücksspielangeboten für inländische Märkte. Der Generalanwalt Colomer beim EuGH hat sich in seinen Schlussanträgen in diesem Verfahren für die Zulassung anderer europäischer Anbieter auf inländischen Märkten und für die Anerkennung ausländischer Lizenzen im Inland ausgesprochen.

(...)

Duales Staatsvertragssystem als „Königsweg“

Die schleswig-holsteinische CDU-Landtagsfraktion setzt sich daher weiterhin für eine differenzierte Betrachtung und Behandlung der unterschiedlichen Glücksspielarten ein.

Daraus folgt zwingend eine Unterscheidung der mehr oder weniger zu regulierenden Glücksspielarten. Die CDU-Landtagsfraktion schlägt deshalb ein duales Staatsvertragssystem vor, das Lotto/Lotterien und Sportwetten voneinander getrennt behandelt.

Quelle: Pressemitteilung CDU-Fraktion vom 8. Februar 2007

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