Donnerstag, 22. März 2007

FDP Hessen stellt Entwurf eines Alternativ-Staatsvertrages vor

„Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Frühjahrskonferenz die letzte Möglichkeit, im Bereich der Sportwetten die Kurve zu kriegen und eine zukunftsgerichtete Grundlage für die Durchführung von Sportwetten in Deutschland festzuschreiben.“ Mit diesen Worten forderte der hessische FDP-Fraktions- und Parteivorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, in Wiesbaden, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und seine 15 Kollegen auf, den bisher vorgelegten Staatsvertrag zur Neuordnung des Sportwettenrechts am kommenden Donnerstag ´schlicht zu zerreisen und einzustampfen´. Ziel der Vereinbarung der Ministerpräsidenten müsse es vielmehr sein, im Zuge eines Alternativ-Staatsvertrages die Durchführung von Sportwetten auf rechtlich korrekte Füße zu stellen.

„Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen den gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung- und prävention zu Gute kommen kann. Dieses leistet der Alt-Entwurf der Ministerpräsidenten nicht“, so der hessische FDP-Chef Hahn weiter. Die FDP-Hessen fordere deshalb, so Hahn und der finanzpolitische Sprecher der FDP, Roland von Hunnius weiter, die Ministerpräsidenten auf, einen Alternativ-Staatsvertrag abzuschließen.

„Hier muss gar nichts neu erfunden werden, die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat entsprechende Vorschläge zur Neuordnung des Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Staatsvertrages zum Glückspielen in Deutschland – Beschluss der MPK vom 13.12.2006 – vorgelegt“, teilten die Liberalen mit. Ziel dieses Staatsvertrages sei es: 1.- den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Wetten zu verhindern, 2.- den Jugend- und den Spielerschutz einschließlich geeigneter und erforderlicher Maßnahmen zu Spielsuchtprävention zu gewährleisten, 3.- sicher zu stellen, dass Wetten ordnungsgemäß und nachvollziehbar unter geregelten Rahmenbedingungen durchgeführt und Manipulationen verhindert werden, 4.- einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits den verfassungsrechtlichen Grundrechten und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten Rechnung trägt und 5.- sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung zu Gute kommt.

Idee dieses Alternativ-Entwurfes sei, dass der Wettunternehmer die Zulassung durch die für den Ort des Geschäftssitzes zuständige Behörde erhalte, Wettunternehmer mit Geschäftssitz im Ausland eine bundeslandübergreifende Zulassung erwerben müsse. „Wer öffentliche Wetten ohne diese Zulassung durchführt, handelt strafbar und wird verboten“, so der hessische FDP-Finanzexperte Roland von Hunnius weiter. „Wir wollen, dass jeder Wettanbieter entsprechende Abgaben zahlt, egal ob er staatlicher wie ´Hessen-Lotto´ oder ein privater ist.“ Die FDP-Hessen spreche sich deshalb dafür aus, dass alleine schon durch ein System hoher Sicherheitsleistungen der Fernvertrieb eingeschränkt würde. „Wenn ein Unternehmen mit ausländischem Standort in das Geschäft einsteigen will, so muss es vorweg eine Sicherheitsleistung von 1 Million € hinterlegen!“

Im Alternativ-Gesetzentwurf, den die FDP-Hessen ausdrücklich übernommen habe, seien natürlich auch Regeln zur Bekämpfung der Spielsucht mit Spielersperren und entsprechenden Suchtpräventionen aufgenommen.

Die Ministerpräsidenten könnten auch nicht die Augen verschließen vor der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) im so genannten ´Placanica-Fall´ vom 6. März 2007. Der EuGH habe verkündet, dass ein italienisches Gesetz, dass Kapitalgesellschaften von der Konzessionsvergabe ausschließe, gegen Eu-Recht verstößt. Als Begründung haben die europäischen Richter festgehalten, dass das italienische Gesetz die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einschränke. Hieraus müsse man als Liberaler gemeinsam mit dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) schlussfolgern, dass die deutschen Bundesländer ihr Wettmonopol öffnen müssen.

„Es macht“, so die beiden hessischen FDP-Politiker Hahn und von Hunnius abschließend, „keinen Sinn, derzeit das Wettmonopol noch einmal ´in Stein meißeln zu wollen´, andererseits aber selbst zu sagen, dass mittelfristig ein Konzessionsmodell anzustreben sei.“ Dieses habe die für die Koordinierung im Medienrecht zuständige rheinland-pfälzische Landesregierung erst vor zehn Tagen selbst erklärt.

Quelle: Pressemitteilung FDP

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