Donnerstag, 1. März 2007

Strengere Zugangsregelung für Bayerns Spielbanken

In Bayern wird den Zugang zu Spielbanken strenger reglementiert. Ab Donnerstag ist der Zutritt zu Spielsälen, in denen sich Spielautomaten befinden, nur noch nach Vorzeigen eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erlaubt, wie das
Finanzministerium am Mittwoch, den 28. Februar 2007, in München mitteilte. Demnach werden zukünftig die Daten der Gäste mit einer Sperrdatei abgeglichen. Dadurch soll gesperrten Spielern die Teilnahme am Automatenspielbetrieb verwehrt werden. Gleiches gilt den Angaben zufolge beim so genannten Großen Spiel, zu dem etwa Roulette oder Black Jack zählen.

Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) sagte zur Neuregelung, Spieler- und Jugendschutz stünden für die bayerischen Spielbanken «klar im Mittelpunkt». Dazu gehöre auch die neue Zugangskontrolle im Automatenspiel, die Bayern als erstes großes Bundesland einführe.

Insgesamt gibt es im Freistaat neun Spielbanken in Bad Füssing, Bad Kissingen, Bad Reichenhall, Bad Kötzing, Bad Wiessee, Bad Steben, Feuchtwangen, Lindau und Garmisch-Partenkirchen.

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