Freitag, 9. März 2007

Stritzl und Arp zu ihrem Alternativentwurf für einen Sportwetten-Staatsvertrag

Zu der heutigen Berichterstattung in den Lübecker Nachrichten (S. 9) über Äußerungen Innenminister Stegners im Streit um die Zukunft des Glückspielmarktes erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, und Hans-Jörn Arp, MdL:

„Herr Stegner plädiert für ein gemeinsames Vorgehen der Länder. Nun denn: Unser Entwurf beruht auf den Eckpunkten der von den Ministerpräsidenten der Länder mit Beschluss vom 23.05.2005 einberufenen Kommission Sportwetten vom 22. Februar 2006. Wenn also der Minister seinen Worten Taten folgen lassen will, muss er nur dafür sorgen, dass diese Übereinkunft wieder auf die Tagesordnung kommt.“

Diese Kommission sei bereits am 22. Februar 2006 davon überzeugt gewesen, dass unter anderem die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen im nationalen und internationalen Bereich eine Überprüfung und Neuordnung des Rechts für Sportwetten erforderlich machen. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, „die Rahmenbedingungen wettbewerbsgerecht so zu gestalten, dass unbeschadet der Förderung anderer Gemeinwohlbelange eine nachhaltige Förderung des Sports weiter ermöglicht wird.“

Arp: „In dieser Kommission haben die Staats- und Senatskanzleien von Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für alle Ministerpräsidenten an diesen Eckpunkten mit gearbeitet. Unser Entwurf bewegt sich genau auf dieser Linie.“ Stritzl betonte, dass nach dem EuGH Urteil zu Placanica nun politischer Handlungsbedarf bestehe. „Ich hoffe deshalb, dass sich die Länder auf diesen gemeinsamen Vorschlag vom Februar 2006 rückbesinnen und nun entsprechend verfahren werden.“

Schließlich habe sich mittlerweile auch der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, dafür ausgesprochen, anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das aktuelle Staatsvertragskonzept der Länder noch einmal zu überdenken.

Die Kommentarlage nach diesem Urteil sei eindeutig gewesen: Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrages sei so nicht zu halten.

Offenbar sei das mittlerweile auch Minister Stegner klar, der nunmehr mit seiner Kritik die Flucht nach vorne antrete, dabei allerdings unseriös und unredlich argumentiere.

`Unseriös`, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof eindeutig klargestellt hätten, dass staatliche Monopolstrukturen im Glückspielwesen und somit Eingriffe in den geschützten Grundrechtsbereich sowie in europäisches Recht nicht mit fiskalischen Erwägungen gestützt werden dürfen. Genau dies betreibe der Verfassungsminister Schleswig-Holsteins aber; erkennbar mit dem Ziel, Ängste vor angeblich wegfallenden Fördergeldern zu erzeugen.

`Unredlich`, weil der Innenminister vor diesem Hintergrund offensichtlich bewusst verschweigt, dass die alternativen Vorstellungen der CDU für einen gesonderten Sportwettenstaatsvertrag sehr wohl eine Abgabenregelung vorsehen und ein solcher Staatsvertrag dann auch eigenständig neben dem Lottostaatsvertrag fungieren solle.

„Wir freuen uns auf sachdienliche und zukunftsorientierte Beiträge des Herrn Ministers zu dieser komplexen Thematik,“ so Stritzl und Arp abschließend.

Quelle: Pressemitteilung CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

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