Sonntag, 6. Mai 2007

Niedersächsisches Oberverwaltungericht verbietet dem Buchmacher Albers das Angebot von Sportwetten

Nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) darf der hannoversche Buchmacher Norman Albers außer Pferdewetten keine Sportwetten mehr anbieten. Dies berichete die Hannoversche Allgemeine Zeitung.

Albers war wiederholt gegen Unterlassungsverfügungen gerichtlich vorgegangen, jedoch zuletzt im Februar vor dem Verwaltungsgericht verloren. In dieser Woche entschied das OVG in der letzten Instanz, dass Albers das Angebot von Fußball- und anderen Wetten einstellen müsse, weil allein Lotto Niedersachsen im Rahmen des Sportwettenmonopols dafür eine Konzession habe. Das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 hielt das Gericht für unbeachtlich. Die Ausgestaltung des Glücksspielrechts in Italien und Deutschland sei nicht vergleichbar – und damit die Entscheidung des EuGH nicht auf Niedersachsen übertragbar.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Nun sei die Rechtslage in Niedersachsen geklärt, sagte er. „Ich hoffe, dass die betreffenden Wettbüros nach dieser Entscheidung ihre unerlaubte Tätigkeit einstellen“, erklärte er. „Andernfalls werden wir weiterhin die ergangenen Untersagungsverfügungen konsequent mit Zwangsmitteln durchsetzen.“

Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung www.haz.de

Keine Kommentare: