Donnerstag, 28. Juni 2007

EGBA begrüßt weitere Schritte in Richtung Öffnung der Glücksspielmärkte für private Anbieter

Die European Gaming & Betting Association ("EGBA") begrüßt die heute seitens der Europäischen Union getroffene Entscheidung, zwei der größten Glücksspielmonopole innerhalb der EU nachdrücklich zu hinterfragen. Zu diesem Zweck wurde eine begründete Stellungnahme an Schweden und Frankreich übermittelt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eröffnet.

Die European Gaming & Betting Association ("EGBA") begrüßt die heute seitens der Europäischen Union getroffene Entscheidung, zwei der größten Glücksspielmonopole innerhalb der EU nachdrücklich zu hinterfragen. Zu diesem Zweck wurde eine begründete Stellungnahme an Schweden und Frankreich übermittelt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eröffnet.

"Als Hüterin der EU-Verträge hat die Kommission einen weiteren wichtigen Schritt gesetzt, um ungerechtfertigten Beschränkungen entgegenzuwirken und innerhalb der gesamten EU einen ausgeglichenen Binnenmarkt zu schaffen. Die zum Schutz nationaler oder regionaler Märkte entwickelten Maßnahmen sind nicht im Interesse der EU-Bürger, sondern diskriminierend und widersprüchlich. Sie behindern eindeutig den Fortschritt und stehen nicht im Einklang mit den Grundsätzen des Binnenmarktes", erläutert die Generalsekretärin der EGBA, Sigrid Ligné. "Während dies einerseits als wichtiger Schritt in die richtige Richtung angesehen wird, möchten wir gleichzeitig Finnland, Ungarn, Dänemark sowie jetzt auch Schweden und Frankreich nachdrücklich bitten, den eindeutigen Vorgaben der Kommission Folge zu leisten und ihre nationalen Gesetze so abzuändern, dass sie EU-Recht entsprechen. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Regierungen den Dialog mit den führenden europäischen Betreibern aufnehmen und die Ausarbeitung nachhaltiger und fairer Vorschriften vorantreiben, um einer Flut langwieriger Gerichtsprozesse vorzubeugen."

Die heute getroffene Entscheidung, Schweden eine begründete Stellungnahme zu übermitteln, zeigt, dass die Vertragsverletzungsverfahren der Kommission nur auf Grundlage stichhaltiger Beweise ausgesetzt werden können, die belegen, dass die nationalen Behörden die betroffenen nationalen Gesetze umfassend EU-rechtskonform zu gestalten. Die EGBA hofft, dass Frankreich unter der neuen Regierung bereit ist zu akzeptieren, dass die Einhaltung der im EU-Vertrag festgelegten Grundsätze und die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission der einzige Weg sind, um nachhaltig die Glücksspiel- und Wettindustrie in Europa zu regulieren, die sich genau so wie viele andere Bereiche auch im Internet über die Staatsgrenzen hinweg ausbreitet. Die angemessene Regulierung und Kontrolle dieses zunehmend populärer werdenden Freizeitvergnügens ist der einzig sinnvolle Weg, wie dies bereits seitens anderer EU-Mitgliedstaaten, einschließlich dem Vereinigten Königreich gezeigt wurde.

OPAP, das nationale griechische Monopol, hat über Jahre hinweg seine Gewinne ständig erhöht und seine Aktivitäten auch über die Grenzen Griechenlands ausgedehnt, im Gegenzug dazu aber einen fairen Zugang von EU-Betreibern zu seinem Markt verhindert. "Die Entscheidung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland anzustrengen, war ein lang erwarteter Schritt der Kommission, da OPAP ganz eindeutig nicht danach trachtet, eine tatsächliche Verringerung der Glücksspielangebote durchzusetzen", sagt Ligné.

Sigrid Ligné weiter: "Die Behauptung, dass nur in sich geschlossene nationale monopolistische Glücksspielmärkte den Verbraucher schützen können, stimmt so nicht. Denn zusätzlich zu den nationalen Bestimmungen gelten für alle EGBA Mitglieder die von der EGBA aufgestellten Verhaltensregeln. Diese werden von unabhängiger Seite geprüft und übertreffen in der Regel jene vieler EU-Glücksspielmonopole." Die Verhaltensregeln beinhalten neben Verbraucherschutz und Corporate Social Responsibility insbesondere auch delikate Themen wie Spielsucht und Jugendschutz. Sichergestellt werden soll hier beispielsweise, dass Minderjährigen kein Zugang zum Spielangebot gewährt wird. Daneben soll aber auch dem generellen Spielerschutz Rechnung getragen werden. "Unserer Meinung nach hat jeder Erwachsene in Europa unabhängig vom Wohnsitz das Recht, das Internet für Glücksspiele zu nutzen und Zugang zu vorschriftsmäßig betriebenen, rechtmäßigen Serviceanbietern zu erhalten. Letztendlich ergibt sich aus der Natur des Internets die Festlegung eines einheitlichen Rahmens auf EU-Ebene. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle öffentlichen und privaten Akteure den geltenden Vorschriften und Verordnungen genügen", resümiert Ligné.

Die European Gaming & Betting Associaton (EGBA) ist ein gemeinnütziger Fachverband der führenden europäischen Glücksspiel- und Wettbetreiber Bet-at-home.com, bwin, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet mit Sitz in Brüssel. Die EGBA tritt für die Rechte privater Glücksspiel- und Wettbetreiber ein, die in einem Mitgliedstaat der EU ihren Sitz haben und dort lizenziert sind, um die von diesen Betreibern angebotenen Serviceleistungen zu unterstützen.

Pressemitteilung EBGA vom 27. Juni 2007

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