Montag, 6. August 2007

Glücksspielstaatsvertrag im Zeitplan

Wulff: „Neuregelung des Glücksspielwesens im Zeitplan“

HANNOVER. "Nachdem auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die Beteiligungsverfahren abgeschlossen sind, liegen nun aus allen 16 Ländern die Unterschriften zum Entwurf des neuen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen vor. Wir sind damit im Zeitplan", so Niedersachsens Ministerpräsident und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Christian Wulff. "Der Glücksspielstaatsvertrag kann wie vorgesehen Anfang nächsten Jahres in Kraft treten."

Der Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen ist auf der Konferenz der Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2006 abschließend erörtert worden und wurde bereits gegenüber der EU-Kommission notifiziert.

"Jetzt wird das Glücksspielrecht unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu Beginn des nächsten Jahres in Deutschland neu geregelt", so Wulff. "Suchtprävention und Spielerschutz stehen im Mittelpunkt der Neuregelung. Sie lassen sich am besten durch ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten".

Damit das neue Glücksspielrecht zum 1. Januar 2008 in allen Ländern in Kraft treten kann, müssen die jeweiligen Landtage noch die Ratifizierungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag beschließen. Außerdem müssen die Länder ihr Landesrecht an den Staatsvertrag anpassen.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei www.stk.niedersachsen.de

Keine Kommentare: