Montag, 10. September 2007

FDP Hessen zum Entwurf eines Hessischen Glücksspielgesetzes

Jörg-Uwe Hahn: „Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht verfassungs- und europarechtlichen Grundsätzen.“

„Die FDP lehnt das Staatsmonopol im Glücksspielbereich grundsätzlich ab. Wir fordern eine Öffnung des Marktes auch für private Anbieter, allerdings unter strengen Vorgaben. Gemeinnützige Zwecke wie die Sportförderung und der Denkmalschutz sollen weiterhin durch diese Mittel finanziert werden können“, so der FDP- Landes- und Fraktionsvorsitzende, Jörg-Uwe Hahn.

Hahn wies auf verschiedene Urteile des EuGH hin, wie die „Placanica“-Entscheidung, die das Angebot von Sportwetten und anderen Glücksspielen in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit stellt und Beschränkungen nur aus „zwingenden Gründen des Allgemeininteresses“ gerechtfertigt sieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein Konzessionssystem ein wirksamer Mechanismus zur Suchtbekämpfung sein kann. Auch der EuGH billigt den Mitgliedstaaten bei der Festigung ihrer Ziele und des angestrebten Schutzniveaus einen Spielraum zu, betont zugleich aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es dürfen also nur solche Beschränkungen vorgesehen werden, die zur Zielerreichung geeignet und erforderlich sind. Daraus ist abzuleiten, dass die Schaffung oder Aufrechterhaltung eines Monopols nicht mehr zu rechtfertigen ist, denn ein Konzessionssystem stellt einen weniger schweren Eingriff dar und ist ebenso geeignet, das Ziel der Suchtprävention zu erreichen“, so Hahn abschließend.

Pressemitteilung der FDP

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