Donnerstag, 13. September 2007

Wettlizenzen: Vergabepraxis auf dem EU-Prüfstand

Die EGBA (European Gaming and Betting Association) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Zusammenhang mit der Verlängerung von Pferdewettlizenzen in Italien. Dem Urteil zufolge hat die italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 43 und 49 des EG-Vertrags zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Insbesondere habe Italien „den allgemeinen Transparenzgrundsatz und die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen“, verletzt. Die heutige Entscheidung des EuGH steht im Einklang mit der bisherigen Rechtssprechung des Gerichtshofs in den Rechtssachen Gambelli und Placanica.

Der EuGH führt in seiner Entscheidung des Weiteren aus, dass die italienischen Behörden europäische Anbieter von der Lizenzerteilung nicht ausschließen dürfen, um „für die Inhaber einer Konzession Kontinuität, finanzielle Stabilität und angemessene Renditen aus den in der Vergangenheit getätigten Investitionen“ zu gewährleisten. Darüber hinaus hat es Italien verabsäumt zu erläutern, wie die Erneuerung oder die Beibehaltung der bestehenden Konzessionen ohne Ausschreibung dazu dienen kann, illegale Aktivitäten zu verhindern.

EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné zum heutigen Urteil: „Der EuGH hat mit dieser Entscheidung ein deutliches Signal an alle Mitgliedstaaten ausgesandt, die Lizenzen an europäische Glücksspiel- und Wettanbieter erteilen oder dies planen. Laut EuGH muss der Lizenzerteilungsprozess klaren Richtlinien folgen. Diese wiederum haben in Einklang mit EU-Recht zu stehen. Im Speziellen bestätigt die heutige EuGH-Entscheidung, dass die Gewährung von Lizenzen nur über einen transparenten, kompetitiven und fairen Ausschreibungsprozess zu erfolgen hat.“

Für die EGBA stellt das heutige Urteil einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem regulierten europäischen Glücksspielmarkt dar. Diese appelliert an Italien und alle anderen Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung in Hinblick auf das heutige Urteil einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Pressemitteilung EGBA

Keine Kommentare: