Samstag, 17. Mai 2008

Verwaltungsgericht Berlin gewährt Sportwettenvermittler erneut Vollstreckungsschutz

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag geäußert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gewährt (Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. VG 35 A 108.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.

Das VG Berlin führt damit seine Rechtsprechung fort, nunmehr nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten, Ende 2007 ausgelaufenen Übergangsfrist Vollstreckungsschutz zu gewähren. In einem Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hatte das Gericht bereits kürzlich Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung aus dem Jahr 2007 gewährt (Beschluss vom 2. April 2008, Az. VG 35 A 52/08), was es im letzten Jahr noch abgelehnt hatte.

Die neue Entscheidung betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Das Gericht setzt sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der aktuellen, weiterhin divergierenden Rechtsprechung auseinander und äußert erhebliche Bedenken, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich wohl nicht zu rechtfertigen. Angesichts dieser durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken müsse ein Verstoß gegen die durch den EG-Vertrag garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gar nicht mehr erörtert werden (S. 34).

Der Ausschluss privater Sportwettenanbieter und -vermittler stelle einen wesentlichen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Nach der Wesentlichkeitslehre hätte der (parlamentarische) Gesetzgeber nicht nur eine neue gesetzliche Grundlage für das Monopol schaffen müssen, sondern auch ausreichende strukturelle gesetzliche Vorgaben (die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Sportwetten-Grundsatzentscheidung vom 28. März 2008 angemahnt worden waren). Der Gesetzgeber hätte hierzu wenigstens Grundstrukturen zu Art und Zuschnitt der Sportwetten schaffen müssen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung dürfe dagegen nicht gänzlich der Exekutive überlassen werden (S. 10).

Nach Anlauf der Übergangsfrist sei nunmehr eine vollständige Konsistenz erforderlich (S. 7). Für eine zusätzliche Übergangsfrist, wie in § 25 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen, gebe es daher keinen Raum. Nach Ablauf der Übergangsfrist müsse nunmehr eine Gesamtschau für den gesamten Glücksspielsektor erfolgen (S. 32).

Inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten gebe es jedoch nur ansatzweise. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber entsprechend den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch den staatlichen Monopolisten eingewirkt habe. Sportwetten würden vielmehr weiterhin als „Gut des täglichen Lebens“ vermarktet (so auch die Kritik des Bundesverfassungsgerichts). Kritisch sieht hierbei das Verwaltungsgericht vor allem das enge Netz der Annahmestellen. Hier lasse sich keine Neugestaltung gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung erkennen (S. 13).

Auch bestünden erhebliche Zweifel, ob bei der Festsetzung und Ausgestaltung des Monopols die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz ausreichend beachtet worden seien. So seien Höchstgrenzen für Spieleinsätze nicht gesetzlich geregelt (S. 27). Schließlich bestünden Zweifel, ob mit der Neuregelung nicht weiterhin finanzielle Interessen verfolgt würden. So seinen im Gesetzgebungsverfahren die fiskalischen Interessen als maßgeblich heraus gestellt worden.

Das VG Berlin hält einen Vollstreckungsschutz unter Auflagen, wie kürzlich vom VG Kassel (diesem folgend VG Trier) und dem VG München angeordnet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 99 und 100), für nicht erforderlich. Tatsächlich vom Anbieter bzw. Vermittler ausgehenden konkreten Gefahren könne man im Wege der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung begegnen (S. 37).

Auch hinsichtlich der sehr hohen Verwaltungsgebühr (EUR 2.000,-) hat das VG Berlin Vollstreckungsschutz gewährt und die aufschiebende Wirkung angeordnet. So seien bereits die Voraussetzungen für die Gebührenerhebung nicht erfüllt. Bei summarischer Prüfung könne kein unerlaubtes Glücksspiel angenommen werden.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 102

SPORTWETTEN.DE legt Konzernergebnis 2007 vor

Die SPORTWETTEN.DE AG gibt das vom Vorstand aufgestellte Konzernergebnis 2007 bekannt. Mit der Testierung des Jahresabschlusses wird per Ende Mai gerechnet. Die Restrukturierung führte zu einer deutlichen Verbesserung der wesentlichen Unternehmenskennzahlen. Mit dem Wechsel im Vorstand wurden ab Juli 2007 umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Im Rahmen der Restrukturierung wurden defizitäre Unternehmensbeteiligungen veräußert und Geschäftsbereiche eingestellt, beispielsweise im Oktober 2007 der Geschäftsbereich Sportwetten aufgrund der unsicheren Rechtslage.

Aber auch diverse kostensenkende Maßnahmen wirkten sich bereits in der 2. Jahreshälfte 2007 positiv aus. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2007 lag mit 29.498 TEUR leicht über dem Umsatz des Vorjahres (2006: 29.332 TEUR). Das EBITDA verbesserte sich zum Vorjahr um 1.191 TEUR auf -460 TEUR in 2007. Auch das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich im Berichtszeitraum auf -777 TEUR (Vorjahr: -1.945 TEUR) und ist das erste greifbare Ergebnis der Restrukturierungsmaßnahmen. Das Ergebnis je Aktie lag bei -0,07 EUR (2006: -0,18 EUR). Während die Bilanzsumme zum Stichtag 31.12.2007 um 114 TEUR auf 7.553 TEUR anstieg, erhöhte sich das Eigenkapital seit dem 31.12.2006 sogar um 367 TEUR auf 5.048 TEUR zum Bilanzstichtag. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 66,8% (2006: 62,9%).

Im 1. Quartal 2008 erzielte die Gesellschaft einen Umsatz von 6.819 TEUR. Das Ergebnis nach Steuern lag im 1. Quartal 2008 bei 48 TEUR. Dank der erfolgreichen Restrukturierung wurde bereits jetzt der Break Even erreicht. Die in der Meldung vom 29.02.2008 avisierte Geschäftsentwicklung für 2008 erachtet der Vorstand nach den Ergebnissen des ersten Quartals als konservativ. Vielmehr wird nun ein gegenüber dem ersten Ausblick deutlich verbessertes EBIT für das Gesamtjahr 2008 erwartet.

Der Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG gibt bekannt, dass bereits ab dem kommenden Freitag, 16. Mai 2008, das Wettangebot im Zuge eines Kooperationsvertrags mit dem amerikanischen Anbieter Magna Entertainment Corp. (MEC) um die Rennen der führenden US-amerikanischen Rennbahnen erweitert wird. Das vollumfängliche Angebot ist auf der Internetseite www.pferdewetten.de abrufbar.

Hamburg, den 15. Mai 2008

SPORTWETTEN.DE AG
Klaus Zellmann
Vorstand

Freitag, 16. Mai 2008

Sachsen-anhaltinische Spielbanken insolvenzgefährdet

Nach einem Bericht der Zeitung "Volksstimme" sind die drei Spielbanken in Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Halle und Wernigerode) insolvenzgefährdet.

"Ohne zusätzliches Geld des Landes muss Insolvenz angemeldet werden", bestätigte Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) gegenüber der Zeitung. Er wolle dem Kabinett am Dienstag exakte Zahlen über den notwendigen Finanzbedarf vorlegen, sagte Bullerjahn. Der Minister betonte, dass die Spielbanken dem Land bislang unterm Strich ein positives Ergebnis gebracht hätten. Allerdings seien die Einnahmen in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen. Als Grund hierfür wurde u.a. das Nichtraucherschutzgesetz genannt. Die Einnahmen aus Roulette, Black Jack und Automatenspiel gingen seit 2001 drastisch zurück. Der Umsatz fiel von elf Millionen auf zuletzt sieben Millionen Euro.

Der Koalitionsausschuss aus CDU und SPD hatte daher im April 2008 beschlossen, die Spielbanken zu privatisieren. Der Koalitionsvertrag wurde dahin gehend geändert, dass eine Privatisierung der Spielbanken «nicht mehr ausgeschlossen» sei. Ministerpräsident Böhmer (CDU) hatte damals angekündigt: "Der Weg einer möglichen Privatisierung soll weitergegangen werden."

Laut "Volksstimme" hatte 2005 der Casinos Austria-Konzern, der bereits vom Land Niedersachsen zehn Spielbanken gekauft hatte, Kaufinteresse signalisiert.

Donnerstag, 15. Mai 2008

FLUXX verdoppelt Quartalsumsatz

- Starkes Wachstum im Sportwetten-Segment
- Akquisition SPORTWETTEN.DE AG steuert positives Quartalsergebnis bei
- Staatsvertrag belastet Kerngeschäft der Lotto-Vermittlung in Deutschland


Altenholz, 15. Mai 2008 - Der Gücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE000A0JRU67) hat im ersten Quartal 2008 Umsatz und Ergebnis verbessern können. Der Nettoumsatz verdoppelte sich von 14,0 auf 28,3 Mio. Euro. 6,8 Mio. Euro hiervon entfallen auf die erstmalig konsolidierte SPORTWETTEN.DE AG. Bereinigt lag das Umsatzwachstum bei rund 52 Prozent.

Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) konnte von 1,7 Mio. Euro im ersten Quartal 2007 auf 2,1 Mio. Euro im ersten Quartal 2008 ausgebaut werden. Während die innerhalb der letzten zwei Jahre akquirierten Beteiligungen myBet (Sportwetten, Casino & Poker), DigiDis (Lottovermittlung in Spanien) und SPORTWETTEN.DE (Pferdewetten) positive Ergebnisbeiträge beisteuern konnten, war das Kerngeschäft der Lotto-Vermittlung in Deutschland stark beeinträchtigt von der Neuregulierung des Glücksspielmarktes. Seit Anfang des Jahres erschwert der Glücksspielstaatsvertrag sowohl die Vermarktung der Angebote als auch die Registrierung für Neukunden. In der Folge sind die Erlöse aus Provisionen und Handlinggebühren spürbar zurückgegangen.

Trotz der erschwerten Rahmenbedingungen konnte FLUXX das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von -792 Tsd. Euro im ersten Quartal 2007 auf -377 Tsd. Euro im ersten Quartal 2008 verbessern. Das Konzernergebnis hat sich von -637 auf -519 Tsd. Euro verbessert. Rund 400 Tsd. Euro hiervon entfallen auf Anlaufkosten der seit Ende 2007 aktiven britischen Tochter JAXX UK. Die SPORTWETTEN.DE AG hat mit rund 48 Tsd. Euro zu der Verbesserung des Konzernergebnisses beigetragen.

Nach der Akquisition von rund 60 Prozent der Anteile an der SPORTWETTEN.DE AG beträgt der Cash-Bestand zum 31.03.2008 rund 11,2 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote liegt bei 60 Prozent.

Ausblick

Für das zweite Quartal ist vor allem im Bereich der Sport- und Pferdewetten mit steigenden Umsätzen zu rechnen. Die europäischen Fußballligen gehen zwar in die Sommerpause, Anfang Juni findet jedoch mit der Fußballeuropameisterschaft in Österreich und der Schweiz eines der herausragenden Sportereignisse in diesem Jahr statt, wovon sämtliche Wettplattformen der FLUXX-Gruppe profitieren werden. Insbesondere das in Zukunft immer stärker an Bedeutung gewinnende Englandgeschäft dürfte von der EM entscheidende Impulse erhalten. Die Investitions-intensive Aufbauphase von JAXX UK soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Das Pferdewettgeschäft wird einerseits belebt durch den Start in die grüne Saison, andererseits durch die bevorstehende Einbindung US-amerikanischer Rennen in die Plattform www.pferdewetten.de. Weiterhin ist für das zweite Quartal die Integration der Angebote von pferdewetten.de in die JAXX-Plattform vorgesehen, wodurch die Kundenbasis für die Pferdewettprodukte des neu akquirierten Tochterunternehmens SPORTWETTEN.DE AG mehr als verzehnfacht wird.

Zwischen unzähligen Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen über die Rechtmäßigkeit von Schließungsverfügungen gegen Wettlokale verhandelt (und in der Regel zugunsten der Shop-Betreiber entschieden) wird, stechen in den nächsten Wochen zwei Termine besonders hervor: Am 2. Juni läuft die verlängerte Frist zur Stellungnahme der Bundesregierung auf die Anfrage der EU-Kommission ab. Ende Januar hatte die EU-Kommission deutlich gemacht, dass sie bei einer Nichtbeachtung ihrer Kritikpunkte am neuen Glücksspielstaatsvertrag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen werde.

Für den 8. Juli hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zum Kartellrechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den Lottogesellschaften wegen erheblicher Wettbewerbsverletzungen angekündigt. Auch wenn das Verfahren noch auf altem Recht fußt, rechnen Beobachter mit Hinweisen des Gerichts auf die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrags. In der mündlichen Verhandlung, die Ende April stattfand, hat Berichten zufolge das Gericht bereits zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere das Internetverbot für die Lottovermittlung offensichtlich europarechtswidrig sei.

Vor dem Hintergrund der sich hervorragend entwickelnden europaweiten Expansion sowie der erst heute erhöhten Prognose der SPORTWETTEN.DE AG rechnet der Vorstand für die nächsten Quartale mit einer deutlichen Verbesserung des Cashflows und dem schnellen Erreichen der Gewinnzone. Der Vorstand der FLUXX AG bestätigt seine Prognose, im Gesamtjahr 2008 ein zweistelliges Umsatzwachstum sowie ein deutlich positives Ergebnis zu erzielen.

Deutscher Lottoverband startet Kampagne zum Spielerschutz

- Lottoverband bietet jetzt eigene kostenlose Helpline
- umfangreiche Internetseite mit umfassenden Informationen und Hilfsangeboten


Hamburg, 15.05.2008 – Die Dipl. Psychologin und Dipl. Kriminologin Natalia Bleiker-Buth ist die neue Spielerschutzbeauftragte des Deutschen Lottoverbandes. Die hochqualifizierte Expertin wird unter anderem die dem Verband angeschlossenen Spielvermittler im Bereich der Spielsuchtprävention beraten, Schulungskonzepte erarbeiten und durchführen, den Mitarbeitern der Verbandsmitglieder beratend zur Seite stehen sowie die Hilfsangebote des Verbandes für Problemspieler koordinieren.

Außerdem wird der Verband eine gemeinsame Hotline zur Suchtprävention anbieten, die den Kunden der Verbandsmitglieder täglich zur Verfügung steht. Auf einer umfangreichen Internetseite (www.deutscherlottoverband.de) haben die Teilnehmer außerdem die Möglichkeit, sich über die Gefahren des Glücksspiels zu informieren. Dort gibt es unter Anderem umfassende Informationen über Hilfs- und Beratungsangebote.

Verbands-Präsident Norman Faber: "Mit Frau Bleiker-Buth haben wir uns für eine Expertin entschieden, deren Fachkompetenz nun gezielt zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen eingesetzt wird. Für den Präventionsbereich bringt sie hervorragende Voraussetzungen mit. Sie hat sowohl mehrjährige Erfahrungen im Bereich Beratung und Betreuung von Personen mit psychischen Problemen als auch in der klinischen Diagnostik und Therapie sowie der Durchführung und Entwicklung von Präventionsprojekten."

Zu den neuen Aufgaben der Spielerschutzbeauftragten des Verbandes gehört auch die Koordinierung der Begleitforschung durch das Bremer Institut für Drogenforschung (BISDRO) unter der Leitung von Prof. Heino Stöver.

Mittwoch, 14. Mai 2008

Lotto informiert: Lotto Baden-Württemberg arbeitet auf höchstem Sicherheitsstandard

Staatliches Unternehmen erhält ISO-Zertifikat

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg veranstaltet seit mehr als 50 Jahren Lotterien und Sportwetten in Baden-Württemberg. Dabei hat die betriebliche Sicherheit bei der Abwicklung des Spielgeschäftes oberste Priorität. Ein hoher Sicherheitsstandard wurde Lotto Baden-Württemberg nun durch die Zertifizierung anhand der ISO 27001 (International Organization for Standardization), einem Industriestandard für Informationssicherheitsmanagementsysteme, bescheinigt. Mit dem Erhalt des Zertifikats endete für die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und ihre Mitarbeiter eine gut einjährige Phase, die durch eine intensive Sicherheitsanalyse sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen gekennzeichnet war.

"Sicherheit und Transparenz des Spielgeschäfts sind Grundlage für ein staatliches Lotterieunternehmen. Dass diese hohen Standards bei Lotto Baden-Württemberg eingehalten werden, bestätigt die nun erfolgte ISO-Zertifizierung", sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. "Klar ist aber auch, dass eine Sicherheitszertifizierung ein fortlaufender Prozess ist. Dieser Aufgabe stellen wir uns gerne", so der Lottochef abschließend.

Quelle: Lotto Baden-Württemberg