Montag, 12. Januar 2009

VDAI-Wirtschaftspressekonferenz: Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2008 - Positiver Trend hat sich fortgesetzt

- Novellierung der Spielverordnung erfolgreich umgesetzt
- aktiver Spielerschutz vorbildlich gewährleistet
- Eigene Ausbildungsberufe für die Automatenwirtschaft erfolgreich gestartet
- Verhalten-optimistische Perspektiven für 2009


"Die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft kann auf ein wirtschaftlich positives Jahr 2008 zurückschauen. Darüber hinaus blicken wir auch mit verhaltenem Optimismus auf das Jahr 2009. Dies begründet sich vor allem auf dem attraktiven Angebot an neuen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG), so genannten Multigamern, welche sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Freizeitbeschäftigungen gut behaupten können", so der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V., Paul Gauselmann.

Neue Spielverordnung hat weiterhin positiven Einfluss auf die Branche

Die Auswirkungen der neuen am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Spielverordnung (SpielV) sind in der Absatz- und Angebotsstruktur der Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinn-Möglichkeit in Spielstätten und in der Gastronomie auch im Jahr 2008 noch deutlich spürbar gewesen. Die Aufstellunternehmen haben auch im zurückliegenden Jahr in Unterhaltungsspielgeräte mit Geld-Gewinn nach neuer Spielverordnung investiert. Wenn auch nicht so stark wie in der Zeit ab Ende 2006 und im Jahr 2007. Im zurückliegenden Jahr wurden insgesamt ca. 100.000 Geld-Gewinn-Spiel-Geräte abgesetzt. Insofern hat die neue SpielV die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Die Geräte nach alter Spielverordnung, die ca. 87.000 verpönten Fun-Games(1) und die Jackpot-Anlagen sind weitestgehend vom Markt verschwunden. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft kann somit jetzt im Wettbewerb zum staatlichen Spiel und zum Spiel im Internet bestehen.

"Wie in der Vergangenheit prognostiziert, hat die neue Spielverordnung unserer Branche einen erheblichen Schub verliehen und uns die Rahmenbedingungen gegeben, um in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit dem Wettbewerb zu dem vielfältigen und laufend ausgeweiteten Angebot auf dem Glücks- und Gewinnspielmarkt bestehen zu können", so Paul Gauselmann. Allein die Arbeitsplätze sind in der Unterhaltungsautomatenbranche - von ca. 60.000 ausgehend - um mehr als 10 Prozent angestiegen. Die Tatsache, dass das gewerbliche Spiel unter der zunehmenden Konkurrenz zeitgemäßere Rahmenbedingungen benötigt, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereits im Herbst 2000 zum Anlass genommen, eine strukturelle Reform der SpielV in Angriff zu nehmen, die jedoch erst 2005 abgeschlossen wurde.

Seit dem Inkrafttreten der neuen SpielV hat die Zahl der aufgestellten GGSG wieder stetig zugenommen. Waren es auf dem Tiefpunkt 2005 nur noch 183.000 Geräte - und damit rund 50.000 weniger als im Jahr 1996 - so stieg die Zahl in 2007 bereits auf 210.000 Geräte. Im Jahr 2008 gab es einen weiteren Anstieg auf 225.000 Geräte. Dies signalisiert, dass die mit der Reform der SpielV beabsichtigte Stärkung des Unterhaltungsspiels mit Geldgewinn erreicht wurde.

Absatz von Sport-, Musik- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit um rund 7 Prozent gesunken

In 2008 wurden insgesamt 108.240 Musik-, Sport- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit in Deutschland abgesetzt; 7,1 Prozent weniger als im Vorjahr. In dieser Zahl sind Internet-Terminals mit Münzeinwurf eingeschlossen, die sowohl in Spielstätten als auch in der Gastronomie aufgestellt sind. Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) haben an diesem Inlandsabsatz durchschnittlich über alle Gerätegruppen einen Anteil von über 90 Prozent.

In der wichtigsten Produktgruppe der Branche, den Unterhaltungsautomaten mit Geld-Gewinnmöglichkeit, wurden im vergangenen Jahr rund 100.000 Geräte abgesetzt, welche verkauft, vermietet oder verleast wurden. Dies entspricht einem Rückgang von gut 7,4 Prozent.

Dieser Rückgang muss aber relativiert werden, denn insgesamt war die Geschäftstätigkeit für die Branche aufwärts gerichtet. Die Nachfrage nach Geräten steht im Zusammenhang mit dem Ersatzgeschäft und dem Erschließen neuer Aufstellplätze. Der Umsatz von Industrie und Großhandel inklusive der Importe konnte 2008 ausgeweitet werden, da die neuen Bildschirmspielgeräte wesentlich aufwendiger in der Produktion und dadurch teurer als die traditionellen GGSG sind.

Alles in allem haben die Investitionen im vergangenen Jahr zu einem Anstieg der in Spielstätten installierten Unterhaltungsspielgeräte mit Geld-Gewinn geführt. Diese Zahl liegt aber immer noch deutlich unter der nach der neuen Spielverordnung maximal zulässigen Zahl von 12 Geräten bei mindestens 144 Quadratmetern Fläche.

Rund 295.500 Unterhaltungsautomaten in Deutschland aufgestellt

Insgesamt ergibt sich zum 31. Dezember 2008 in Deutschland ein Bestand von rund 295.500 Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinn, Sportspielgeräten und der im letzten Jahr mit in die Betrachtung hineingenommenen Internet-Terminals mit Münzeinwurf.

Der VDAI rechnet für 2009 mit einer weiteren leichten Zunahme der aufgestellten Geräte, da für die von den Spielgästen gut angenommenen Multigamer noch Aufstellplätze zur Verfügung stehen und darüber hinaus neue Spielstättenkomplexe mit Mehrfachkonzessionen entstehen werden. Auch für die Produktgruppen Touch-Screen-Geräte, Flipper, Internet-Terminals und Sportspielgeräte, Airhockey etc. wird eine durchaus positive Entwicklung erwartet.

Die von der neuen SpielV ausgelösten zusätzlichen Investitionen in GGSG werden 2009 wohl abgeschlossen werden, so dass für die Investition in andere Spielangebote vermehrt Mittel zur Verfügung stehen werden. Es wird aus diesem Grund von einem leichten Plus durch neue Entertainmentcenter ausgegangen.

Anstieg der Gesamtumsätze in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf ca. 4,4 Milliarden EURO

Auch im zurückliegenden Jahr sorgte die neue Spielverordnung mit ihren verbesserten Rahmenbedingungen für einen Anstieg der Umsätze in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Auf der Aufstellerebene kam es zu einem Anstieg der Kassen um gut 5,5 Prozent auf 3,4 Milliarden EURO. Die Gerätehersteller erzielten 2008 das vierte Jahr in Folge einen Zuwachs durch den Verkauf, die Vermietung und das Leasing von Unterhaltungs- und Sportspielgeräten. Der Umsatz (Hersteller/Import und Großhandel addiert) auf den zwei Stufen in diesem Bereich stieg um gut 18 Prozent auf 1,045 Milliarden EURO.

Die Umsätze über alle Branchenstufen hinweg summierten sich somit auf rund 4,4 Milliarden EURO. Dies entspricht einer Steigerung von rund 8,2 Prozent.

Spieler- und Jugendschutz beim gewerblichen Gewinn-Spiel vorbildlich geregelt

Neben der Wettbewerbsstärkung durch die neue Spielverordnung garantieren die Regelungen des gewerblichen Spielrechts aber auch besonders den politisch gewünschten Spielerschutz. Geldeinsätze und -gewinne sind strikt begrenzt. Unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit sind ausgeschlossen. Die Regeln geben aber andererseits den Spieleentwicklern und Herstellern eine größere Freiheit, interessantere Unterhaltungsspiele - wie fast überall in Europa üblich - jetzt auch in Deutschland anzubieten. "Die zufriedenstellende Entwicklung im vergangenen Jahr zeigt deutlich, dass der stärkere Unterhaltungscharakter des gewerblichen Spiels mit Geld-Gewinn eindeutig in den Mittelpunkt gerückt ist", so Paul Gauselmann

Die interessantere Spielequalität hat aber auch dazu geführt, dass, auch nach Feststellung von Kritikern, nicht mehr wie nach der alten Spielverordnung durchschnittlich 2,57 Geräte bespielt wurden, sondern nur noch 1,38 und dies, obwohl noch viele Geräte der alten Generation am Markt sind (2). Anders ausgedrückt, die neuen Geräte sind so spannend und fesselnd, dass der Spielgast - hier auch immer mehr Frauen - nicht mehr genötigt ist, an mehreren Geräten gleichzeitig zu spielen um seinen Spaß/Spannung zu befriedigen.

Darüber hinaus lag die durchschnittliche Stundeneinnahme nach der alten Spielverordnung zwischen 20,00 und 25,00 EURO je Gerät. Bei den Geräten der neuen Generation liegen sie nur noch bei 12,00 bis 15,00 EURO - also ca. einem durchschnittlichen Stundenlohn - und damit weit unter der in § 12 Abs. 2a SpielV gesetzten Obergrenze für den langfristigen durchschnittlichen Verlust von 33 EURO. Somit kann für wesentlich weniger Geld deutlich länger gespielt werden.

Auch wenn von interessierter Seite immer wieder auf die angebliche "Gefährlichkeit" des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels im Gegensatz zum staatlichen Glücksspiel hingewiesen wird, muss man nach objektiver Betrachtung feststellen, dass das Risiko, an Slotmachines in den Spielbanken ein pathologisches Spielverhalten zu entwickeln, rechnerisch um 8,8-mal höher ist als an gewerblichen Geld-Spiel-Geräte.

Denn nach einer repräsentativen Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben rund 104.000 Personen Probleme mit ihrem eigenen Spielverhalten (sog. pathologische Spieler). Von diesen pathologischen Spielern entfallen rund ein Drittel (31.000 Personen) auf die etwa 220.000 in Gast- und Spielstätten betriebenen gewerblichen Geldspielgräte. Das sind rechnerisch 0,14 Personen pro Gerät.

Dagegen entfallen rund 10.500 pathologische Spieler auf die etwa 8.500 Glücksspielautomaten (Slotmachines) in den Automatensälen der Spielbanken. Das sind rechnerisch 1,24 Personen pro Automat. Das Risiko, in Spielbanken an Slotmachines ein pathologisches Spielverhalten zu entwickeln, ist also rechnerisch 8,8-mal höher als an gewerblichen Geldspielgeräten in Gast- und Spielstätten (0,14 im Verhältnis zu 1,24)!

Daher kann wohl niemand ernsthaft behaupten, dass staatlich veranstaltete Glücks- und Gewinnspiele gut und gewerbliche Spiele schlecht sind im Sinne eines problematischen Spielverhaltens. Wobei grundsätzlich festzuhalten bleibt, dass in den Ländern Europas 0,2 bis 2 Prozent der Bevölkerung Probleme mit ihrem Spielverhalten haben. Deutschland liegt mit 104.000 Personen (0,2 Prozent), prozentual am unteren Ende dieses Spektrums.

Hier noch einmal zur Klarstellung: Von Seiten der so genannten Spielsuchtexperten wird immer wieder behauptet, dass 80 Prozent der Rat suchenden Spieler Probleme mit dem gewerblichen Spiel haben. Dies wird auch nicht in Zweifel gezogen, da letztendlich das gewerbliche Spiel seit den 80er Jahren im Fokus der Kritik steht. Allerdings wird auch nur beim gewerblichen Spiel die Suchtpräventionen großgeschrieben, zum Beispiel mit Hinweisen zum Spielerschutz, die in Form von Piktogrammen auf jedem Automaten eingedruckt sind.

Was das Glücksspielrisiko angeht, d.h. das Risiko eines pathologischen Spielverhaltens bei Spielern, haben Internet-Kartenspiele ein Risiko von 7 Prozent, gefolgt vom Automatenspiel in den Spielbanken ("kleines Spiel") mit 6,7 Prozent und erst dann Geld-Gewinn-Spiel-Geräte mit 5,1 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Therapieforschung (IFT) im Rahmen einer aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit finanzierten Studie.

Selbstverständlich ist es nicht zu leugnen, dass es problematisch ist, wenn ein Spieler zuviel Geld für das Spielvergnügen ausgibt. Es ist aber schlechterdings unlauter, alle mit dem Spiel in Zusammenhang auftretenden Probleme ausschließlich auf das gewerbliche Unterhaltungsspiel zu projizieren. Denn gemessen am Gesamtumsatz des Glücks- und Gewinnspielmarktes hat das gewerbliche Gewinnspiel lediglich einen Anteil von ca. 25 Prozent. Für den größeren Teil von ca. 75 Prozent sorgt der Staat mit seinem Glücksspielmonopol der Länder. Ebenfalls muss man in diesem Zusammenhang auch das illegale Spiel besonders beobachten.

Forderung nach Zugangskontrollen in Spielstätten

Im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wurde ein Schutz der Spieler in Spielbanken durch die Einführung von Zugangskontrollen auch für die Automatensäle verbindlich. Seitens der Spielbanken wird aus Wettbewerbsgründen wiederholt die Ausweitung von Zugangskontrollen auch auf gewerbliche Spielstätten gefordert.

Dazu führt der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch im Ergebnis aus, dass dieses nicht möglich und nicht nötig ist: Eine Ausweitung der Zugangskontrollen und des Sperrdatenabgleichs, die §§ 8, 20, 23 GlüStV bislang nur für die Automatensäle der Spielbanken vorsehen, auf das gewerbliche Spiel würde gegen das von Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG geschützte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, da eine Ausweitung nicht erforderlich und darüber hinaus unangemessen wäre. Es fehlt bereits die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen zum Schutz der Spieler vor problematischem Spielverhalten und Spielsucht, da für das gewerbliche Spiel bereits umfangreiche und funktionierende Spielerschutzmechanismen laut Spielverordnung bestehen. Darüber hinaus sind Zugangskontrollen auch nicht angemessen, da zum Schutz weniger Spieler mit problematischem Spielverhalten umfangreiches Datenmaterial angefertigt würde, das Missbrauchsgefahren und die Gefahr eines transparenten Spielers heraufbeschwört (3).

Unterschiede zwischen gewerblich betriebenen GGSG und Slotmachines in den Spielbanken

Gewerbliches Geld-Gewinn-Spiel-Gerät:

· In Spielstätten: Max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m2 Grundfläche pro Gerät (in 2er Gruppen, mit Trennwänden) - § 3 Abs. 2 SpielV
· Strenge Vorgaben für die Gerätekonstruktion in der Spielverordnung (SpielV)
· Keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit (§ 33e GewO)
· Laufzeit mindestens 5 Sekunden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 SpielV)
· Höchsteinsatz 0,20 EUR, Höchstgewinn 2,- EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 SpielV
· Maximale Gewinnsumme pro Std. 500,-EUR [abzgl. Einsätze] (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 SpielV)
· Maximaler Stundenverlust 80,- EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielV)
· Durschnittl. max. Stundenverlust 33,- EUR (§ 12 Abs. 2 a SpielV), in der Praxis 15,- EUR
· Durchschnittl. Kasse pro Gerät und Monat in Spielstätten ca. 1.500,- EUR (in Gaststätten ca. 500,- EUR)
· Kein Alkoholausschank

Slotmachines in den Automatensälen der Spielbanken:

· Grundfläche nicht vorgeschrieben Faktisch ca. 2,5 bis 3 m2 pro Gerät
· Keinerlei gesetzliche Vorgaben bzw. Regelungen der Gerätekonstruktion
· Vermögensverschiebungen in größerem Umfang in kurzer Zeit möglich
· Laufzeit pro Spiel nicht geregelt(in der Regel 3 Sekunden)
· Einsätze und Gewinne nach oben offen, üblich sind Einsätze von 0,05 EUR bis > 50,- EUR pro Spiel
· Gewinne: bis 50.000,- EUR in 3 Sek. Im Jackpot: 500.000,- EUR und mehr
· Maximaler Stundenverlust unbegrenzt, zurzeit bis 50.000,- EUR möglich
· Durchschnittl. Stundenverlust unbegrenzt, zurzeit in der Praxis ca. 300,- EUR
· Durchschnittl. Kasse pro Automat und Monat bis 10.000,- EUR (und in Ausnahmefällen mehr)
· Alkoholausschank zulässig

Ausbildung in der Automatenwirtschaft mit eigenem Berufsbild

Ein für die Branche wichtiger Meilenstein ist der 1. August 2008. Seit diesem Zeitpunkt bietet die Automatenwirtschaft jungen Menschen in zwei Ausbildungsberufen eine berufliche Perspektive. Damit fand ein jahrzehntelanges Ringen um eigene Berufsbilder für die Automatenbranche im abgelaufenen Jahr ein positives Ende.

"Mit den Berufsbildern
- Fachkraft für Automatenservice (ein zweijähriger Ausbildungsberuf)
- Automatenfachmann/-frau (ein dreijähriger Ausbildungsberuf), mit Schwerpunkten im kaufmännischen Bereich (Automatenkauffrau/-mann) oder im technischen Bereich(Automatenmechatroniker/-in). Die Ausbildung zur Fachkraft für
Automatenservice kann angerechnet werden.
können wir jungen Menschen ein qualifiziertes und branchenspezifisches Ausbildungsangebot und somit einen aussichtsreichen Start in das Berufsleben bieten", so Paul Gauselmann.

Schon im Jahr 1971 hat Paul Gauselmann als Verbandsvorsitzender des Aufstellerverbandes in Nordrhein-Westfalen die Vision formuliert: "Unser Fritz lernt Münzautomatenmechaniker"(4). Der Weg zu den neuen Ausbildungsberufen war allerdings lang und steinig. Mit Unterstützung des Instituts der Deutschen Wirtschaft, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, sowie des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung ist es den Verbänden der Deutschen Automatenwirtschaft gelungen, auch mit Hilfe der zuständigen Bundesministerien, die Gewerkschaften davon zu überzeugen, dass ein dringender Bedarf an automatenspezifischen Ausbildungsberufen besteht.

"Die Unterhaltungsautomatenbranche benötigt für die Zukunft junge, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auch mit ihrer Arbeit identifizieren. Die ersten Erfahrungen mit den Auszubildenden sind sehr positiv und ich hoffe sehr, dass im kommenden Ausbildungsjahr die Branche noch weitere Ausbildungsplätze zu Verfügung stellt, denn der Bedarf ist vorhanden", stellt Paul Gauselmann fest.

Gute Perspektiven für 2009

Die Aussichten für die Branche im Jahr 2009 können weiterhin als gut eingeschätzt werden. Hierfür spricht vor allem das attraktive Angebot an neuen bildschirmbasierten GGSG, welche sich im Wettbewerb mit den vielfältigen Freizeitangeboten gut behaupten können. Allerdings werden die Effekte, die es seit dem Inkrafttreten der neuen SpielV gegeben hat, in 2009 weitgehend auslaufen. Weiter werden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Konsumenten bis zum Jahresende voraussichtlich verschlechtern. Ein Plus von 3 Prozent würde den Aufstellunternehmen nochmals einen überproportionalen Zuwachs, gemessen an der allgemeinen prognostizierten Entwicklung der Kaufkraft, bescheren.

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise werden die Hersteller und der Großhandel im laufenden Jahr mehr Geräte finanzieren und vermieten müssen, da die Gewährung von Krediten durch die Banken - insbesondere für kleine Aufstellunternehmen - schwerer wird.

IMA 2009 - Die innovative Leistungsschau der Branche

Die diesjährige IMA 2009 wird auf über 21.000 Bruttoquadratmetern Ausstellungsfläche zum Schauplatz echter Innovationen. Rund 200 Aussteller aus 16 Ländern werden Geräte und Servicedienstleistungen rund um die elektronische Unterhaltung mit und ohne Geld-Gewinn präsentieren. 9.000 Fachbesucher werden erwartet. Elmar Brok, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Vorstandes der EVP/ED-Fraktion, wird am 13. Januar 2009 die Internationale Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) eröffnen. Brok setzt damit die Reihe prominenter Eröffnungsredner zum Auftakt der internationalen Leitmesse fort.

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1 - Gemäß den Untersuchungen des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V.
(Geschäftsführer Jürgen Trümper) waren ursprünglich rund 8,3
Fun-Games je Spielstättenkonzession im Einsatz. In einer Feldstudie
aus dem Jahr 2008 waren es nur noch 0,3 Fun-Games. Vgl. J. Trümper,
Umsetzung der novellierten Spielverordnung - Feldstudie 2008, Berlin
2008, S. 17.
2 - ifo-Institut, Wirtschaftsstudie, Januar 2009, Seite 44.
3 - vgl.: M. Ronellenfitsch, B. Denfeld: Die Vereinbarkeit von
Zugangskontrollen für gewerbliche Spielstätten mit dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung; Hamburg 2009, S. 50f.
4 - Siehe AutomatenMarkt, Ausgabe 09/1971.


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