Freitag, 6. Februar 2009

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot
DDR-Lizenz des Wettanbieters trotz Glücksspielstaatsvertrag weiter gültig


Neugersdorf (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen. Die Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für sein Angebot im Bundesland zu betreiben. Damit hat bwin e.K. alle bisher entschiedenen Eilverfahren vor Oberverwaltungsgerichten in den neuen Bundesländern gegen entsprechende behördliche Untersagungsverfügungen gewonnen. Vergleichbare Entscheidungen hatten bereits die Oberverwaltungsgerichte in Thüringen, Sachsen und Sachen-Anhalt getroffen.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die bwin e.K. 1990 auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Lizenz auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrages weiter wirksam ist und daher auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt.

Damit hat das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin bestätigt. Dieses hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, dass die bwin e.K. über eine gültige DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse. Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine Anwendung.

Das Verwaltungsgericht hatte zudem erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Europarecht formuliert.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de

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