Freitag, 24. April 2009

Niedersächsisches Finanzgericht: Auf die Vermittlung von Sportwetten an ausländischen Buchmacher fällt keine deutsche Umsatzsteuer an

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. März 2009, Az. 16 K 26/08

Leitsätze:

1. Die Vermittlung von Sportwetten durch einen Vermittler in Deutschland an einen Buchmacher mit Sitz auf der Isle of Man, der dort staatlich zugelassen ist und dort ein Büro mit mehreren Angestellten unterhält, ist nach § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG nicht steuerbar.

2. Wettumsätze könnten nur dann im Inland steuerbar sein, wenn sie im Inland durch eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung des ausländischen Buchmachers erbracht werden. Unterliegt der Vermittler von Sportwetten gegenüber dem ausländischen Buchmacher keinen vertraglichen Bindungen, die ihm den Charakter einer unselbständigen Hilfsperson geben, so liegt hinsichtlich der Wettvermittlung keine unselbständige Tätigkeit vor. Gegen die Annahme eines in das Unternehmen des Buchmachers integrierten Hilfsorgans spricht auch das Indiz, dass dieser seine Wetten in Deutschland nicht ausschließlich über einen einzelnen Steuerpflichtigen anbietet.



Das Finanzamt behandelte die von dem Kläger, einem privaten Sportwettenvermittler, an einen ausländischen Buchmacher vermittelten Wettumsätze nach einer Umsatzsteuerprüfung als steuerpflichtig und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest. Das Finanzamt argumentiert damit, dass es sich bei dem Buchmacher, einer Limited mit dem Sitz auf der Isle of Man, um eine Domizilgesellschaft handele und die Vermittlung der Wettumsätze im Inland ausgeführt worden sei. Der Kläger sei eine nichtselbständige Hilfsperson des Buchmachers und habe für diesen im Inland eine Niederlassung begründet.

Dem widersprach das Niedersächsische Finanzgericht. Die Wettumsätze seien nicht steuerbar, da sie nicht im Inland erbracht worden seien. Eine Vermittlungsleistung werde nämlich an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt werde. Eine Betriebsstätte oder Niederlassung des auf der Ilse of Man ansässigen Buchmachers in Deutschland liege nicht vor. Die abweichende Rechtsprechung des EuGH für Reiseveranstalter beruhe auf einer Sonderregelung (Art. 26 der 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie) und finde auf Sportwetten keine Anwendung.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mittwoch, 22. April 2009

Schweiz: Verbot von Internetglücksspielen im Spielbankenbereich wird gelockert

Bern, 22.04.2009 - Internetglücksspiele im Spielbankenbereich sollen in Zukunft in der Schweiz, gestützt auf eine Konzession, legal angeboten werden können. Der Bundesrat will auf Vorschlag der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) das geltende Verbot lockern. Konzessionsinhaber werden grundsätzlich die gleichen strengen Auflagen zu beachten haben wie die Schweizer Spielbanken. Das illegale virtuelle Glücksspielangebot wird mittels geeigneter technischer Massnahmen wirkungsvoller eingeschränkt. Gleichzeitig sollen im Lotterie- und Wettbereich entsprechende Änderungen der Rechtsgrundlagen geprüft werden.

Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist nach dem geltenden Spielbankengesetz verboten. Dieses Verbot ist jedoch mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht vollständig durchsetzbar, weshalb illegale Glücksspielangebote von ausländischen Anbietern in der Schweiz zunehmen. Der Bundesrat hat deshalb im Frühjahr 2007 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm Bericht zu erstatten, wie diese Situation verbessert werden kann.

Der Bericht der ESBK zeigt Möglichkeiten auf, wie dem Zweck des Spielbankengesetzes auch im Bereich der virtuellen Glücksspiele (Internet, Telefon, Mobilfunk und interaktives Fernsehen) besser zum Durchbruch verholfen werden kann. Er erläutert die Vor- und Nachteile verschiedener Liberalisierungsmodelle und der Beibehaltung des Status quo. Im Resultat kommt der Bericht zum Schluss, dass eine Liberalisierung der Durchführung der virtuellen Glücksspiele erfolgen und, unabhängig von einer Liberalisierung, mit flankierenden Massnahmen das illegale virtuelle Glücksspiel eingedämmt werden sollte.

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, Änderungen der Rechtsgrundlagen im Spielbankenbereich vorzubereiten. Einerseits sollen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit mittels technischer Massnahmen die illegale telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen verunmöglicht oder eingeschränkt werden kann. Andererseits soll das bestehende Verbot insofern gelockert werden, als dass eine kleine Anzahl Konzessionen für das Anbieten von Glücksspielen über das Internet erteilt werden kann.

Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) verfasste aus eigener Initiative zuhanden des Bundesrates einen Bericht mit Fokus auf Lotterien und Wetten im Internet. Der Bundesrat hat deshalb das EJPD gleichzeitig beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Änderungen der Rechtsgrundlagen im Lotterie- und Wettbereich zu prüfen. Diese Anpassungen sollen ebenfalls darauf ausgerichtet sein, den Behörden wirksamere Instrumente zur Bekämpfung illegaler, mittels elektronischer Telekommunikationsmittel angebotener Lotterien und Wetten zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Dienstag, 21. April 2009

Spielen am virtuellen Pokertisch: Ergebnisse der weltweit ersten epidemiologischen Studie über Online-Poker Spielverhalten

Wien, Österreich - Die Ergebnisse der weltweit ersten epidemiologischen Studie über das Online-Poker Spielverhalten liegen vor. Dabei wurde ein umfangreiches Sample von 3.445 Online-Pokerspielern über die Dauer von zwei Jahren untersucht. Durchgeführt wurde die Studie von der Division on Addictions, Cambridge Health Alliance, ein Harvard Medical School Teaching Affiliate. Diese Zusammenarbeit erfolgte im Rahmen der langjährigen Partnerschaft mit bwin, dem weltweit führenden Online-Gaming-Anbieter.

Die Partnerschaft zwischen bwin und der Division on Addictions wurde im Jahr 2005 mit dem Ziel gegründet, eine wissenschaftliche Basis zur Beurteilung von auffälligem Spielverhalten und dessen Konsequenzen für verantwortungsvolles Spielen zu schaffen. Zwei wesentliche Erkenntnisse, die sich aus der Forschungsinitiative abzeichnen, sind:

1) Der Mythos, dass Online-Gaming eine starke Verführungskraft besitzt, wurde empirisch widerlegt. Online-Gaming weist kein höheres Problempotenzial als Offline-Gaming auf.

2) Maßnahmen im Bereich Responsible Gaming zeigen Wirkung. Die aktuelle Forschungsarbeit, die das Verhalten von Online-Pokerspielern über den Zeitraum von zwei Jahren untersuchte, ist die weltweit größte Longitudinalstudie und die erste epidemiologische Studie ihrer Art.

Spielerverhalten ist rational

"Diese Forschungsarbeit förderte weitere Beweise zu Tage, die unsere früheren Untersuchungen untermauern, nämlich, dass die meisten User, die im Internet spielen, ein gemäßigtes Spielverhalten haben. Korrelationsanalysen zeigten, dass sich bei höheren Verlusten die Dauer und Anzahl der Spielsitzungen sowie die insgesamt gesetzten Beträge verringerten, was darauf hinweist, dass die Spieler ihr Verhalten entsprechend ihren Gewinnen und Verlusten anpassten und damit "rationales" Wettverhalten an den Tag legten", erklärt Howard Shaffer, PH.D., Associate Professor, Harvard Medical School, Director der Division on Addictions, Cambridge Health Alliance, ein Teaching Affiliate der Harvard Medical School.

Das Durchschnittsalter des Samples betrug 27,9 Jahre, und fast 95 % davon waren Männer. Der typische User war seit rund sechseinhalb Monaten aktiver Pokerspieler und nahm im Durchschnitt alle drei Tage an einer Pokersitzung teil. Gesetzt wurden im Schnitt 13 Euro pro Sitzung und die Durchschnittskosten des Pokerspiels betrugen 1,80 Euro pro Sitzung. - Das Spielverhalten der aktivsten Pokerspieler zeigte, dass diese Gruppe, die 5 % aller Spieler ausmachte, 18,5 Monate lang aktiv war und an zehn Pokersitzungen pro Woche teilnahm. - Diese Untergruppe von 5 % verzeichnete einen geringeren Prozentsatz an Verlusten als die Mehrheit des Samples, was darauf hindeutet, dass Können ein Faktor beim Pokerspiel ist und Spieler in der Lage sind, ihre Leistung zu verbessern, was bei reinem Glücksspiel nicht der Fall wäre. - Bei der Untersuchung der aktivsten Spieler, die mehr Zeit und Geld in ihr Spiel investierten, fand die Studie heraus, dass auch diese User genau wie der Rest des Samples die Kosten pro Sitzung und den Gesamteinsatz reduzierten, wenn ihr Verlust anstieg.

"Im Zuge unserer Bemühungen, Mutmaßungen durch wissenschaftliche Belege zu ersetzen, bringt uns diese Studie einen großen Schritt näher an unser Ziel, das Verhalten von Online-Pokerspielern zu verstehen. Letztendlich möchten wir Algorithmen entwickeln, die in der Lage sind, Verhaltens- oder Risikomuster zu erkennen, die in Verbindung mit Spielproblemen auftreten", erklärt Manfred Bodner, Co-CEO von bwin.

Die Studie wird in Kürze im Journal Computers in Human Behavior veröffentlicht.

Für weitere Informationen über die Studie besuchen Sie bitte www.divisiononaddictions.org

Pressekontakt: Kevin O'Neal, Pressesprecher bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich Tel.: +43 (0)50 858-24010 E-Mail: press@bwin.com www.bwin.org

Quelle: bwin Interactive Entertainment AG

Staatliche Lotterieverwaltung weist Vorwürfe von ver.di zurück

Zur Medieninformation von ver.di Bayern von heute (20.04.2009): Staatliche Lotterieverwaltung weist Vorwürfe von ver.di zurück

Standortsicherung und Attraktivitätssteigerung bei den beiden Standorten Bad Steben und Bad Kötzting sind das Ziel


"Trotz der unstrittig vorhandenen Probleme stehen wir zu den beiden Spielbankstandorten Bad Kötzting und Bad Steben. Deshalb stehen die Standortsicherung und die Steigerung der Attraktivität dieser Standorte für uns im Vordergrund", betonte der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Erwin 
Horak heute (20.04.2009).

In Betriebsversammlungen Ende März wurde nicht nur der Personalrat, sondern auch das gesamte Personal über die Situation und die anstehenden Maßnahmen umfassend informiert. "Soweit von den Maßnahmen Personal – bis zu zwölf Mitarbeiter pro Spielbank – betroffen ist, wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Wir werden die Mitarbeiter vorrangig an andere Spielbankstandorte in Bayern versetzen oder mit ihnen über finanzielle Lösungen reden", erläuterte Horak.

Die schwierigen Rahmenbedingungen, insbesondere das Rauchverbot seit 01.01.2008 mit einer verstärkten Abwanderung der Gäste ins nahegelegene Ausland, aber auch die drastische Ausweitung des Glücksspiels in den gewerblichen Spielhallen seit der Änderung der Spielverordnung zum 01.01.2006 und die nahezu durchgängige Ausweisung dieser Spielhallen als Raucherclubs sowie die zunehmende illegale Konkurrenz durch das Glücksspiel im Internet haben zu einer äußerst negativen Besucher- und Ertragsentwicklung der Bayerischen Spielbanken geführt. Der Bruttospielertrag hat sich im letzten Jahr (2008) bundesweit um rund 22 Prozent, bayernweit um rund 28 Prozent vermindert. Bei den Spielbanken Bad Kötzting und Bad Steben liegt der Rückgang bei deutlich über 30 Prozent. Auch die aktuelle schwierige wirtschaftliche Lage wird derzeitig zu keiner spürbaren Verbesserung beitragen. Deshalb hat der Bayerische Oberste Rechnungshof im Rahmen einer Prüfung der Bayerischen Spielbanken bei weiterhin anhaltender negativer Entwicklung die beiden Standorte der Spielbanken Bad Steben und Bad Kötzting problematisiert.

"Wir kalkulieren aber gerade nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern kommen unserem ordnungspolitischen Auftrag zum Schutz der Spielgäste selbstverständlich nach. Wir wollen die Arbeitsplätze weitestgehend sichern und gezielt und engagiert am Erhalt der Standorte arbeiten", betonte Horak.

Deshalb soll die Steigerung der Attraktivität der Spielbanken mit zahlreichen organisatorischen und baulichen Maßnahmen erreicht werden. Danach ist vorgesehen, die bisher aus rechtlichen Gründen vorgeschriebene Trennung zwischen klassischem und Automatenspiel aufzuheben. In Erwartung der Lockerung des absoluten Rauchverbots in Bayern zur Jahresmitte werden ein Raucher- und ein Nichtraucherbereich geschaffen. Für den Spielgast wird sich der Spielbereich dann als ein großer Spielsaal darstellen. Dadurch wird das Spielangebot mit American-Roulette-Spieltischen, sowie Kartentischen und modernsten Automaten in seiner ganzen Vielfalt künftig dem Spielgast als attraktive Einheit angeboten. Eine Hinwendung zum reinen Automatenspiel wird es nicht geben.

Quelle: Spielbanken Bayern