Donnerstag, 30. September 2010

Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Flächendeckende Diskussion über neuen Glücksspielstaatsvertrag geht jetzt erst richtig los!

22.09.2010 - Zum Abschluss der heutigen (22. September 2010) Anhörung von Experten aus Politik, Glücksspielwesen und Wissenschaft erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, und der CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp:

„Wir haben unseren Vorschlag heute mit über 80 Experten diskutiert, darunter mehr als ein Dutzend Parlamentarier aus anderen Bundesländern. Viele Vorurteile konnten ausgeräumt werden. Deshalb sind wir überzeugt, dass jetzt flächendeckend die ernsthafte Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag beginnen wird“.

Es sei deutlich geworden, dass die Bundesländer zwischen zwei Wegen entscheiden müssten: Möglich sei entweder die Aufrechterhaltung eines Monopols für jede Art von Glücksspielen, dass dann allerdings nachvollziehbar und konsequent durchgesetzt werden müsse, oder der von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Weg eines Lotteriemonopols mit einer Liberalisierung des Vertriebes sowie des Sportwettenmarktes:
Eine totale Monopolisierung würde das traditionelle Glücksspiel in Deutschland zerschlagen und die Spieler in den Schwarzmarkt und ins Internet drängen. Das kann nicht unser Ziel sein“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher.

Als juristisch und auch in der Praxis problematisch habe sich insbesondere die Begründung des Glücksspielmonopols mit der Suchtgefahr heraus gestellt:
Das hat von Anfang an keiner geglaubt. Und deshalb haben die Gerichte diese Begründung völlig zu Recht nicht akzeptiert“, so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Der Weg von CDU und FDP in Schleswig-Holstein, wieder zur ursprünglichen Monopolbegründung für Lotterien zurück zu kehren, sei von den meisten Experten bestärkt worden: „Da die Ziehungen fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Rechtsweges stattfinden, ist die Betrugsgefahr besonders hoch. Das ist bei Wetten auf Sportereignisse anders. Deshalb ist die unterschiedliche Behandlung von Lotterien und Sportwetten wohl begründet“, so von Boetticher.

Ab Januar kommenden Jahres sei genau aus diesen Gründen das
Nebeneinander von Veranstaltungsmonopolen für Lotterien und reguliertem Sportwettenmarkt europaweit Standard. „Es gibt also keinen Grund, weshalb wir in Deutschland dies nicht machen sollten“ erklärte Hans-Jörn Arp.

Hinsichtlich der Befürchtungen der Kritiker, aus dem europäischen Ausland agierende Sportwettenanbieter würden in Deutschland keine Abgaben zahlen,habe man während der Anhörung Klarheit schaffen können: „Das werden wir rechtlich klar regeln können. Wer hier lizenziert wird, muss hier auch Abgaben zahlen“, so Kubicki.

Mit der Lizenzierung sei weiterhin eine Verpflichtung zur Suchtprävention und zum Jugend-und Spielerschutz verbunden: „Wer sich daran nicht hält, der verliert am Ende die Lizenz“, machte Kubicki deutlich.

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