Samstag, 27. November 2010

CDU und FDP Schleswig-Holstein: Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Sportwettenmonopol setzt Leitplanken für künftigen Glücksspielstaatsvertrag

Pressemitteilung der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holsetin vom 25. November 2010

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Hans-Jörn Arp und der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Wolfgang Kubicki haben das gestrige (24. November 2010) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sportwettenmonopol begrüßt:

"Dieses Urteil setzt über die Frage der Sportwetten hinaus wichtige Leitplanken für die Neugestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland", erklärten Arp und Kubicki.

Das Bundesverwaltungsgericht habe festgehalten, dass die Begründung eines Glücksspiel-Monopols mit dem Ziel der Suchtbekämpfung rechtlich und tatsächlich widerspruchsfrei ausgestaltet werden müsse. Außerdem dürften Regelung und Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht widersprechen.

"Diese Forderung so umzusetzen, dass sie von "Aktion Mensch" und "6 aus 49" über "Toto" bis hin zu Sportwetten gerichtsfest erfüllt wird, ist aufgrund der enormen Unterschiede im Suchtpotential schlicht unmöglich", so Arp.

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