Samstag, 27. Februar 2010

Lotto informiert: Vermeintlicher Verstoß der Staatlichen Lotterieverwaltung gegen Untersagung der Jackpotwerbung

Vermeintlicher Verstoß der Staatlichen Lotterieverwaltung (SLV) gegen Untersagung der Jackpotwerbung aus dem Urteil des LG München I vom 06.11.2008
Hier: Ordnungsgeld (Beschluss des LG München I vom 04.02.2010)


In dem dem aktuellen Ordnungsgeldbeschluss zu Grunde liegenden Urteil des LG München I vom 06.11.2008 wurde es der SLV verboten, im geschäftlichen Verkehr bei der Bewerbung der Lotterie "Lotto" die Höhe des Jackpots mitzuteilen, wenn dies wie im Urteil konkret abgebildet bei Anzeigen in Zeitungen, bei Jackpotaufstellern und in der Kundenzeitschrift "Spiel mit" geschehe. Gerügt wurde die Unausgewogenheit der Größendarstellung der Jackpotzahl im Vergleich zu den Pflichthinweisen zu Sucht, Minderjährigenschutz und Hilfsangeboten bzw. das Fehlen der Pflichthinweise.

In der Folge hat die SLV aus ihrer Sicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Vorgaben des o.g. Urteils gerecht zu werden und daher mit ihrer weiteren Werbung keinen kerngleichen Verstoß zu begehen.

Im Einzelnen:

- Die im Urteil vom 06.11.2008 gerügte Werbung auf der Titelseite der "Spiel mit" wurde seinerzeit sofort ersatzlos eingestellt und ist nicht streitgegenständlich.

- Die Jackpot-Aufsteller wurden sämtlich mit deutlich lesbaren Pflichthinweisen versehen, sodass unseres Erachtens kein kerngleicher Verstoß gegeben ist, da im Urteil vom 06.11.2008 das Fehlen der Pflichthinweise auf den Jackpot-Aufstellern gerügt wurde.

- Die (bundesweit geschalteten und in keinem Bundesland - weder von den Gerichten noch von den Lotterieaufsichten - beanstandeten) Anzeigen in der Bild-Zeitung wurden neu überarbeitet, sodass der Eingangsslogan "Lotto informiert…..", die Jackpothöhe sowie die Pflichthinweise je ein Drittel der Anzeige bildeten. Auch dies eine deutliche Abkehr vom ursprünglichen Layout, die unseres Erachtens einen Verstoß ausschließt.

Aus den genannten Gründen halten wir die Entscheidung des LG München I für falsch und werden wir in Absprache mit dem Landesamt für Finanzen gegen den Ordnungsmittelbeschluss vorgehen und entsprechendes Rechtsmittel einlegen.

Unabhängig davon haben wir Anfang diesen Jahres bereits im Vorfeld des ergangenen Ordnungsmittelbeschlusses unsere Jackpot-Aufsteller zur Gänze entfernt und entsprechende Jackpot-Plakate sowie die Bild-Zeitungsanzeigen nochmals überarbeitet und die Pflichthinweise noch prominenter herausgestellt, was auch das LG München I in dem Ordnungsgeldbeschluss ausdrücklich positiv bewertet hat.

Quelle: Staatliche Lotterieverwaltung Bayern

SPD Sachsen: Missbraucht Landesregierung Lotto-Millionen?

Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: Unland muss Verteilung der Lotto-Mittel auf neue Grundlage stellen!

"Wenn beim Lotto schon so viele Menschen verlieren, dann müssen wenigsten die Schwächsten in der Gesellschaft die Gewinner sein. Der Löwenanteil der Lotto-Millionen fließt in Sachsen aber in der Finanzierung der Hochkultur. Wohlfahrt, Jugend und Suchtprävention bleiben hingegen auf der Strecke. Das entspricht aber weder der Intention des Staatsvertrages, noch ist es im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es drängt sich also der Verdacht auf, dass der Finanzminister die Lotto-Mittel zur Querfinanzierung im Haushalt missbraucht.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt die Verwendung der Lotto-Mittel für Suchtprävention zwingend vor. Laut Staatsvertrag sollen die jährlich etwa 60 Millionen Euro in Sachsen in die sechs Bereiche Wohlfahrtspflege, Suchprävention, Jugend, Sport, Umwelt und Kultur fließen. Anderes wäre das Lotto-Monopol des Staates auch kaum zu rechtfertigen. Im krassen Gegensatz zu anderen Bundesländern gestaltet sich die Aufteilung der Mittel in Sachsen jedoch folgendermaßen: Kultur 66,1 Prozent, Sport 13,5 Prozent, Suchtprävention 7,1 Prozent, Jugend 6,4 Prozent, Umwelt 3,5 Prozent und Wohlfahrtspflege lediglich 3,2 Prozent – so der Planungsansatz für 2010. Es kann doch wohl kaum sein, dass die Schlösser in Sachsen zusätzliche Millionen einsacken, wogegen Jugendhilfe und Suchtprävention im Freistaat stranguliert werden.

Ich fordere Finanzminister Unland auf, die Verteilung der Lotto-Millionen dringend auf eine neue Grundlage zu stellen. Gemeinsam mit den Empfängern müssen transparente und gerechte Verfahren zur Mittelverwendung geschaffen werden. Denn wenn der Finanzminister weiterhin die Millionen freihändig nach gut Dünken verteilt, ist das nichts anderes als Mauschelei!"

Quelle: http://spd-fraktion-sachsen.de

Montag, 22. Februar 2010

Private Spielbanken begrüßen EU-Initiative zum Online-Glücksspiel

Berlin, 22. Februar 2010. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) begrüßt die Ankündigung von EU-Kommissar Michel Barnier, bis zum Ende des Jahres ein Grünbuch mit Vorschlägen für neue Regelungen des Glücksspiels im Internet vorzulegen. Der EU-Kommissar will sowohl die Interessen der nationalen Glücksspielpolitik als auch die Prinzipien des freien Binnenmarktes berücksichtigen und das Glücksspiel im Internet sicherer machen. "Diese Initiative ist angesichts der Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages überfällig", meinte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS), Martin Reeckmann, hierzu am Montag in Berlin. Er erklärte hierzu: "Das von den deutschen Bundesländern mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 eingeführte totale Internetverbot für Glücksspiele hat sich nicht bewährt. Es hat vor allem eine Verdrängung der Nachfrage in das Ausland bewirkt – und damit dem Verbraucher- und Spielerschutz einen Bärendienst erwiesen. Das gilt auch für die Gewinnabschöpfung, die nun – wenn überhaupt – an den öffentlichen Haushalten vorbei im Ausland erfolgt."

Mit der starken Verbreitung des Internets und dem stetig wachsenden Angebot von Online-Glücksspielen stellt sich zunehmend die Frage, ob das bestehende Verbot von Internet-Glücksspielen in Deutschland weiterhin vertretbar ist. Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) fordert die Bundesländer auf, für Glücksspielangebote im Internet zum bewährten Online-Angebot konzessionierter privater Spielbanken zurückzufinden. "Totalverbote können eine Regulierung nicht ersetzen. Der Gesetzgeber in Deutschland sollte sich nicht der Realität verschließen, sondern durch zeitgemäße Regelungen Spielerschutz und Geldwäscheprävention auch im Internet ermöglichen", so Martin Reeckmann.

Anliegen der Ordnungspolitik des Glücksspielrechts in Deutschland war stets die geordnete Kanalisierung der Spielleidenschaft – geschuldet der Erkenntnis, dass Totalverbote zur Abwanderung in unkontrollierte Märkte führen. Mit dem ausnahmslosen Internetverbot für Glücksspiele hat der Gesetzgeber in Deutschland diesen bewährten Weg verlassen – und damit den Kontrollverlust des Online-Glücksspiels in Kauf genommen, während die Kosten der Glücksspielsucht auf die öffentlichen Kassen in Deutschland durchschlagen. Regulierungsvorschläge der EU-Kommission können hier zu wirksamen Lösungen beitragen.

Das im Glücksspielstaatsvertrag der deutschen Bundesländer seit Anfang 2008 fixierte Verbot des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von Glücksspielen im Internet schwächt den Spielerschutz, weil es die inländische Nachfrage zu den im Internet mühelos erreichbaren Anbietern im Ausland verdrängt. Dort besteht kein oder kein gleichwertiger Schutz der Spieler vor dubiosen Anbieterpraktiken und vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Soweit von den im Ausland ansässigen Anbietern öffentliche Abgaben von den aus Teilnehmern in Deutschland erzielten Umsätzen abgeführt werden, profitieren hiervon ausschließlich die Sitzstaaten der ausländischen Anbieter.

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)