Donnerstag, 8. April 2010

Staatliche Lottogesellschaften: Glücksspielstaatsvertrag hat sich bewährt

- Deutscher Lotto- und Totoblock plädiert für Fortsetzung des Staatsvertrags für Lotterien und Sportwetten
- Regelung gewährleistet Spielerschutz auf hohem Niveau
- Förderung des Gemeinwohls und des Sports nachhaltig gesichert

München, 8. April 2010. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) sprechen sich für die Fortsetzung des Glücksspielstaatsvertrags für Lotterien und Sportwetten aus. Die Regelung sichert den Spielerschutz und die nachhaltige Finanzierung vieler Organisationen in den Bereichen Sport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz.

Das gemeinwohlorientierte Staatsvertragsmodell hat sich bewährt", erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des DLTB, im Hinblick auf eine umfangreiche Befragung von Institutionen und Verbänden durch die Staatskanzleien der Bundesländer zur Evaluierung des bis Ende 2011 gültigen Glücksspielstaatsvertrags. "Auf Grundlage dieses Erfolgsmodells konnten wir 2009 dem Gemeinwohl Mittel in Höhe von 2,8 Mrd. Euro bereitstellen, davon 500 Mio. Euro für den Sport. Eine Kommerzialisierung auch von Teilbereichen des Glücksspiels würde dazu führen, dass diese Fördermittel erheblich gefährdet sind", so Horak.

Trotz der Wirtschaftskrise und der Konsumzurückhaltung der Bevölkerung erzielten die Gesellschaften des DLTB 2009 einen Umsatz bei Lotterien und Sportwetten von etwa 7 Mrd. Euro und damit ein Umsatzplus von rund 2,9 Prozent. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag haben die Ministerpräsidenten der Länder eine wichtige und richtige gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung für ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot getroffen, das sich an klaren ordnungspolitischen Zielsetzungen sowie am Prinzip einer besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl orientiert. In mehreren Entscheidungen haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot zulässig ist. Das Vertragswerk hat sich dort bewährt, wo es greift und konsequent umgesetzt wird.

Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock

Dienstag, 6. April 2010

Deutscher Lottoverband: Lotto durch Glücksspielstaatsvertrag weiter auf Talfahrt

- Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften im ersten Quartal um mehr als 20 Prozent eingebrochen

- Tiefe Einschnitte bei der Förderung des Breitensports und sozialer Projekte

Hamburg, 06. April 2010 – Die Lottoumsätze befinden sich weiter auf rasanter Talfahrt. Die staatlichen Lottogesellschaften haben im Vergleich zum Vorjahresquartal von Januar bis März dieses Jahres 21,3 Prozent weniger eingenommen. Hochgerechnet auf den Jahresumsatz bedeutet dies ein Minus von rund 1 Milliarde Euro. In Folge werden den Bundesländern in 2010 mehr als 400 Millionen Euro Steuern und Zweckerträge fehlen. Zahlreiche Projekte aus Sport, Wohlfahrt und Kultur, die aus dem Lotto-Topf gefördert werden, müssen daher mit tiefen Einschnitten rechnen.

Insgesamt werden die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund 14 Milliarden Euro Umsatz und damit 6 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren. Im Jahr 2004 betrug der Umsatz des deutschen Lotteriemarktes noch 10,8 Mrd. Euro, im Jahr 2009 ist der Umsatz auf 7,4 Milliarden Euro gesunken. Für 2011 wird ein Umsatz von lediglich noch rund 6 Milliarden Euro erwartet.

Unerwartet ist diese Entwicklung nicht. Bereits Ende 2006 hatte das unabhängige ifo-Wirtschaftsforschungsinstitut in einer Studie zum Glücksspielmarkt in Deutschland Rückgänge in dieser Höhe vorhergesagt. Grund sind die massiven Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und das Internetverbot, die der Glücksspielstaatsvertrag seit 2007 vorschreibt.

Allerdings gehen die Aufsichtsbehörden mit den Vorschriften höchst inkonsequent um. Während die Verbote mit aller Schärfe gegen gewerbliche Spielvermittler durchgesetzt werden, hat der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) seine Werbeausgaben im vergangenen Jahr nochmals gesteigert. Rund 51 Millionen Euro flossen in Anzeigen-, Radio- und Plakatwerbung, wie aus einer aktuellen Statistik der Nielsen Media Research GmbH hervor geht. Hinzu kommen noch erhebliche Ausgaben insbesondere für die Jackpotwerbung in den Annahmestellen, die nicht von Nielsen erfasst werden. Trotz dieser staatsvertragswidrigen, erheblichen Werbeaufwendungen gelingt es den staatlichen Lottogesellschaften allerdings nicht, die Umsatzeinbrüche aufzuhalten. Insbesondere die von den gewerblichen Spielvermittlern erwirtschafteten Spieleinsätze fehlen. Bis zur Einführung des Glücksspielstaatsvertrages hatten Unternehmen wie Faber, Jaxx und Tipp24 nahezu 20 Prozent zu den Umsätzen der Lottogesellschaften beigetragen. Aufgrund des Staatsvertrages mussten viele ihr Geschäft einstellen oder stark einschränken.

Derzeit analysiert eine Länderkommission im Rahmen der so genannten Evaluierung die Auswirkungen des noch bis Ende 2011 geltenden Staatsvertrages. In Schleswig-Holstein haben die Regierungsparteien CDU und FDP schon jetzt in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, den Vertrag nicht fortzusetzen. Andere Länder haben signalisiert, dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen zu wollen.

Der Glücksspielstaatsvertrag war schon in seiner Entstehung heftigst umstritten, weil seine Werbe- und Vertriebsrestriktionen mit einer vermeintlichen "Lottosucht" begründet werden. Diese ist inzwischen vielfach wissenschaftlich widerlegt worden. Erst vor wenigen Tagen hatte der renommierte Glücksspielsuchtexperte Prof. Tilmann Becker auf einem Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim erneut die "Lottosucht" in aller Deutlichkeit als blanken Unsinn bezeichnet. "Die verantwortlichen Politiker sollten sich jetzt schleunigst mit allen Marktteilnehmern an einen Tisch setzen, um ein vernünftiges Nachfolgemodell für den desaströsen Staatsvertrag zu entwickeln", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.

Quelle: Deutscher Lottoverband