Dienstag, 15. Juni 2010

Österreich - Lopatka: Neues Glücksspielgesetz bringt mehr Spielerschutz

Vier-Parteien-Zustimmung im Finanzausschuss

Wien - Das neue Glücksspielgesetz hat heute den Finanzausschuss des Parlaments passiert. "Damit kann das Gesetz diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Mehr Spielerschutz und ein wirkungsvoller Kampf gegen das illegale Glücksspiel können nun umgesetzt werden", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka.

Die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes:

1. Absicherung des Glücksspielmonopols durch Umsetzung europarechtlicher Erfordernisse

2. Mehr Spielerschutz durch österreichweite einheitliche Mindeststandards beim Glücksspiel (z. B. Zugang nur mit Lichtbildausweis ab dem 18. Lebensjahr)

3. Mehr Kontrolle durch 100%ige Automatenanbindung an das Bundesrechenzentrum

4. Mehr Aufsicht und wirkungsvoller Kampf gegen illegales Glücksspiel durch eine SOKO Glücksspiel

5. Erstmalige Förderung von Suchtprävention und Spielerberatung

6. Beendigung des Wildwuchses illegaler Automaten durch Einziehung dieser

7. Bessere Absicherung der Sportförderung

Lopatka: "In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Grenzen beim Kleinen Automatenglücksspiel durch technische Entwicklungen beliebig aufgeweicht. In Zukunft gibt es erstmals österreichweit transparente und echte Mindestgrenzen für das Automatenspiel, eine transparente Mindestgewinnausschüttung und eine Ausweispflicht werden eingeführt."

"Alle Automaten werden verpflichtend elektronisch vernetzt. Und zwar mit dem Bundesrechenzentrum. In monatelanger Arbeit haben Experten des BRZ gemeinsam mit Experten des BMF Vorarbeiten gemacht, wie Automaten grundsätzlich elektronisch angebunden werden können.

Weitere intensive Arbeiten werden in der Umsetzungsphase notwendig sein, da dies eine große technische Herausforderung ist. Österreich möchte mit dieser Anbindungspflicht in Europa aber beispielgebend sein", betont Lopatka.

Österreich gehöre mit diesem Gesetz in Europa zu den Ländern mit den strengsten Spielerschutzstandards, so der Finanzstaatssekretär. Um bestmöglichen Spielerschutz zu gewährleisten, werde im BMF eine Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung unter Beiziehung von Gesundheits- und Konsumentenschutz eingerichtet.

Die parlamentarischen Verhandlungen brachten noch einige wichtige Verbesserungen, so Lopatka.

Rückfragehinweis:
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka
Mag. Iris Brüggler
Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 085, Mob: +43 (0)664 2249512
iris.brueggler@bmf.gv.at
www.bmf.gv.at

Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
A-1030 Wien

Montag, 14. Juni 2010

Fraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein schlagen neuen Glücksspielstaatsvertrag vor

Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Arp vom 9. Juni 2010

Berlin: Die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben heute (09. Juni 2010) ihren Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits Ende 2009 hatte das nördlichste Bundesland mitgeteilt, den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht zu verlängern.

Aktueller Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert

"Unser Ziel ist es, mindestens drei weitere Bundesländer zu finden, die unseren Kurs unterstützen. Dann könnte bereits Ende 2011 der aktuelle Vertrag beendet werden. Angesichts der Auswirkungen dieses Vertrages ist das dringend notwendig", erklärte CDU-Fraktionschef Dr. Christian von Boetticher in Berlin. Von Boetticher nannte drei wesentliche Gründe für das Scheitern des aktuellen Staatsvertrages:

1. Grund: Keine wirksame Kontrolle des Wettmarktes
Der aktuelle Staatsvertrag versage bei der Kontrolle des Wettmarktes völlig: In diesem Bereich entfielen mittlerweile 94 Prozent des Marktanteils auf unregulierte Anbieter. 2009 seien nur 500 Millionen Euro über reguläre Wettanbieter, wie Oddset, Fußballtoto und Pferdewetten, umgesetzt worden. Von Boetticher: „Dem standen über sieben Milliarden Euro im unregulierten Markt gegenüber. Und der Online-Glücksspielmarkt hat seit 2005 jährlich um etwa 30 Prozent zugelegt."

2. Grund: Suchtprävention nicht erfolgreich
Das Glücksspiel sei seit Inkrafttreten des aktuellen Vertrages genau in den Bereichen mit hohem Suchtpotential, insbesondere bei Geldspielautomaten, stark angestiegen. "Die Kanalisierung des spiels erfolgt durch den aktuellen Staatsvertrag genau in den falschen Bereich. Denn dieser Bereich ist unreguliert und unterliegt dementsprechend nahezu keiner Kontrolle", so von Boetticher. Eine Begrenzung des Spielangebots gerade für suchtgefährdete Spieler sei damit kaum möglich. Darüber hinaus sei gerade im unregulierten Markt die Gefahr krimineller Machenschaften besonders groß. Besonders deutlich werde diese Entwicklung, wenn auch die Zahlen im Bereich des legalen Glücksspiels betrachtet werden. Hier zeige sich exakt der gegenteilige Effekt. Der Umsatz bei legalen Lottoprodukten reduzierte sich von 9,9 Milliarden Euro (2005) auf 8,3 Milliarden Euro (2009). "Und dieser Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal 2010 sanken die Einnahmen der staatlichen Lottogesellschaften noch einmal um mehr als 20 Prozent. Das Glücksspiel geht also seit dem Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages ausgerechnet in dem Bereich zurück, in dem das Suchtpotential nach Meinung aller Fachleute sehr gering ist", so von Boetticher.

3. Grund: Schwarzmarkt boomt zu Lasten der Länderfinanzen
Der aufgrund des aktuellen Staatsvertrages boomende unregulierte Markt unterliegt keiner Steuer- und Abgabenpflicht. Über die nun einbrechenden Erträge des legalen Glücksspiels finanzieren die Bundesländer in hohem Maße die Förderung des Breitensports und der Kultur. "Aufs Jahr 2010 hochgerechnet werden den Ländern angesichts der durch den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag verursachten Entwicklung 400 Millionen Euro Steuern und Zweckerträge in diesem Bereich fehlen", so von Boetticher. Ziel des Entwurfs für einen neuen Staatsvertrag sei es, über ein staatlich kontrolliertes Angebot die bestehenden Schwarzmarktstrukturen auszutrocknen. Im Ergebnis zeigt diese Entwicklung: "Wir müssen die Veranstaltung suchtgefährlicherer Glücksspiele konsequenter regulieren. Die strenge Einschränkung des Vertriebs und der Werbung bei weniger suchtgefährlichen Glücksspielen haben sich dagegen als kontraproduktiv erwiesen", stellte von Boetticher fest.

Kernpunkte des Vorschlags

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki erläuterte den Vorschlag in seinen Kernpunkten. "Mit dem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag unterbreiten wir eine sehr gute Grundlage für künftige Gespräche mit den anderen Bundesländern", so Kubicki. Dabei gehe es darum, illegale - aber faktisch vorhandene - Glücksspielvarianten zu legalisieren, um sie kontrollieren zu können.

Lottoveranstaltungen hätten sich im Monopol bewährt, so Kubicki. "Das Lotterie-Veranstaltungsmonopol bleibt erhalten. Die staatliche Veranstaltung von Lotterien mit Millionenjackpots gewährleistet das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Lotterieveranstaltung."

Die übertriebenen Werbebeschränkungen werden gelockert. Anreizende und irreführende Werbung bleibt wie bisher verboten. Online-Casinospiele und Wetten im Internet allerdings finden zur Zeit noch im Schwarzmarkt statt. Kubicki: "Ein Schutz der Spieler, eine Kontrolle und eine Kanalisierung sind zurzeit nicht möglich, und die Anbieter zahlen in Deutschland auch keinerlei Abgaben. Unser Entwurf soll hier Abhilfe schaffen und diesen Bereich in geordnete, legale Bahnen lenken."

Ziele seien ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz sowie eine wirksame Suchtprävention und -bekämpfung. "Zugleich bietet unser Vorstoß aber auch die Möglichkeit, einen erheblichen Teil der Einnahmen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zu verwenden", stellte der FDP-Politiker fest.

Der Vertrieb von Lotterien werde ebenso wie der Vertrieb von Sportwetten und Online-Casinos geöffnet. Vorgesehen sei die Einrichtung einer Prüfstelle,bei der sich die Anbieter registrieren lassen. Sie erteile nach Prüfung von Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde die Genehmigungen, führe die Aufsicht und ziehe Gebühren ein. "Über eine Glücksspielabgabe sollen die Vertreiber 15 Prozent des Rohertrags an den Staat abführen", so Kubicki. "Der Vorschlag führt dazu, dass das Hauptanliegen des Glücksspielstaatsvertrags, nämlich die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs hin zu einem staatlich kontrollierten Angebot, erstmals erreicht werden kann. Schwarzmarktstrukturen werden ausgetrocknet, der deutsche Spitzensport profitiert von den Einnahmen aus dem Sponsoring, und die Schrumpfung des Lotteriemarkts in Deutschland in den vergangenen vier Jahren wird rückgängig gemacht. Von der Einnahmeerhöhung bei Lotto,Sozial- und Klassenlotterien profitieren die öffentlichen Haushalte und insbesondere der deutsche Breitensport sowie die Freie Wohlfahrtspflege", sagte Kubicki abschließend.

Offene Fragen

Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp erläuterte das weitere Vorgehen. Er stellte fest, dass der Vorschlag im Einklang mit dem europäischen Recht stehe. So sei er eng an der dänischen Regelung ausgerichtet, die bereits von der Kommission notifiziert wurde. "Wir haben jedoch ganz bewusst einzelne Bereiche noch nicht abschließend geregelt. Dies soll in den nächsten Monaten in enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern und teilweise auch dem Bund erfolgen", so Arp.

Geldspielautomaten

So unterliege das Automatenspiel bislang nur in Spielbanken der Regulierung. Gerade in diesem Bereich mit dem nachweislich höchsten Suchtpotential seien die höchsten Umsätze und das größte Wachstum zu verzeichnen. "Wer es mit dem Spielerschutz ernst meint, der muss gerade diesen Bereich der Regulierung unterwerfen", erklärte der CDU-Politiker. Strafabgabe für illegales Angebot Darüber hinaus seien empfindliche Strafen für diejenigen Anbieter für erforderlich, die sich nicht an die aufgestellten Regeln halten. Nur so werde es gelingen, einen funktionierenden und den geltenden Regeln unterworfenen Markt zu errichten. "Wir sehen am Beispiel des aktuellen Staatsvertrages, wohin Regeln führen, die nicht sanktioniert werden – in einen blühenden Schwarzmarkt", sagte Arp. Zu klären sei deshalb in den anstehenden Verhandlungen die konkrete Ausgestaltung sowie die Höhe dieser Strafabgabe.

Einrichtung einer Sperrdatei

Der Schutz der Spieler vor sich selbst gebiete darüber hinaus die Einrichtung einer Sperrdatei gerade für Spiele im Internet. Zu klären seien die Kriterien, nach denen eine Sperrung sowie deren Aufhebung erfolgen sollen. Die Ausgestaltung der Sperrdatei sei insbesondere unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes zu prüfen. Schleswig-Holstein habe mit Thilo Weichert einen der angesehensten Datenschützer in Deutschland. Arp: "Das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum hat bereits ein Projekt zu Datenschutz in Online-Spielen abgeschlossen. Wir werden deshalb eng mit unseren Datenschützern zusammen arbeiten". Weitere zu klärende Punkte seien die genaue Ausgestaltung der Vermittlung und des Vertriebes von Online-Casinospielen sowie steuer- und abgaberechtliche Fragen.

Den Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag und das dazugehörige Eckpunktepapier der Landtagsfraktionen von CDU und FDP finden sie unter:
Entwurf des Glückspielstaatsvertrags:
http://www.cdu.ltsh.de/media/gluecksspielstaatsvertrag.pdf

Eckpunktepapier zum Entwurf des Glückspielstaatsvertrags:
http://www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf

Lotto informiert: Dreimal "Sechs Richtige" bei Lotto 6aus49 in Nordrhein-Westfalen

Lotto-Jackpot geht nach Hessen

Münster, den 14. Juni 2010 – Die Gewinnzahlen 4-9-17-20-25-35 der jüngsten Samstagsziehung im Lotto 6aus49 brachten gleich 8 x "Sechs Richtige" in Deutschland hervor, darunter drei Spielteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen. Einer der acht Lotto-Sechser verfügte darüber hinaus auch über die korrekte Superzahl der Ziehung vom 12.06.2010, die "4". Dieser Tipper stammt aus Hessen und erhält den mit 6,5 Millionen Euro gefüllten Jackpot.

Die drei "einfachen Sechser" aus NRW teilen sich mit drei Tippern aus Niedersachsen und einem aus Rheinland-Pfalz die Gewinnsumme der Klasse 2 im Lotto 6aus49. Das bedeutet exakt 332.499,40 Euro für jeden der sieben Gewinner in Klasse 2.

"SuperDing"-Teilnehmer aus dem Raum Düren unter den Lotto-Sechsern

Einer der drei Gewinner aus Nordrhein-Westfalen hat seine "Sechs Richtigen" durch die Teilnahme am "SamstagsSuperDing" erzielt. Er stammt aus dem Raum Düren. Beim am 12. Juni exklusiv in NRW veranstalteten "SamstagsSuperDing" konnten per Quicktipp 50 Lotto-Spielvorhersagen gespielt werden. Jeder SuperDing-Teilnehmer erhält in einer speziellen Ziehung garantiert 33 Euro zurück und hatte darüber hinaus 50 x die Chance auf Lotto-Gewinne. Im Fall des SuperDing-Spielers aus dem Raum Düren waren in der zwölften von den insgesamt 50 Spielreihen die "Sechs Richtigen" enthalten.

Die beiden anderen Lotto-Sechser aus NRW wurden in den Räumen Viersen und Lüdenscheid getippt. In beiden Fällen handelt es sich um Systemspieler, die auch die Zusatzlotterien Spiel 77 und SUPER 6 angekreuzt hatten. Im Spiel 77 konnte übrigens der Jackpot in Klasse 1 nicht geknackt werden. Hier werden am kommenden Mittwoch rund zwei Millionen Euro erwartet.

Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

BupriS: Glücksspielstaatsvertrag: kein brauchbarer Vorschlag aus Kiel

- Bundesverband privater Spielbanken lehnt Regulierungsvorschlag der CDU und FDP Schleswig-Holstein ab
- Deregulierung gefährdet Spielerschutz

Berlin, 14. Juni 2010. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben vergangenen Mittwoch einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits im Herbst 2009 hatten die beiden Parteien in Kiel vereinbart, den geltenden Glücksspielstaatsvertrag nicht zu verlängern und die Spielbanken zu privatisieren.

Dazu erklärte Martin Reeckmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken, am Montag in Berlin: "Der jetzige Vorstoß aus Schleswig-Holstein kann von uns nicht unterstützt werden. Er stellt leider keine brauchbare Grundlage für Gespräche über die gebotene Anpassung des Glücksspielrechts dar."

Er fügte hinzu: "Der Bundesverband privater Spielbanken hat bereits im Herbst 2009 nach Bekanntwerden der Pläne aus Kiel klargestellt, dass die unübersehbaren Schwächen und Nachteile des Glücksspielstaatsvertrages überwunden werden müssen und hierfür eine gesetzliche Neuregelung mit anspruchsvollem Konzessionsmodell und wirksamen Spielerschutz anzustreben ist. Dabei haben wir für die privaten Spielbanken allerdings auch deutlich gemacht, dass die Alternative zum Glücksspielstaatsvertrag nicht in einer uferlosen Öffnung des Glücksspielmarkts nach dem Prinzip der Gewerbefreiheit liegt, weil dies mit den Anforderungen an den Spielerschutz nicht vereinbar ist. Angezeigt ist vielmehr eine standort- und produktbezogene Begrenzung der Glücksspielangebote und eine effektive Aufsicht durch spezialisierte Behörden.

Der jetzt von der CDU und FDP in Schleswig-Holstein vorgelegte Entwurf sieht aber eine Begrenzung der Glücksspielangebote nicht vor, sondern läuft auf eine weitgehende Öffnung des Glücksspielmarktes hinaus. Hiervon würden insbesondere ausländische Anbieter profitieren, die Online-Kasinospiele und Wetten im Internet anbieten könnten, ohne eine Zulassung durch eine deutsche Behörde zu benötigen. Dadurch würden die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten inländischen Glücksspielanbieter für den Spielerschutz konterkariert und zugleich Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet."

Abschließend meinte Martin Reeckmann: "Der nun von CDU und FDP in Schleswig-Holstein vorgelegte Entwurf stellt auch die Zukunftsfähigkeit der Spielbanken in Schleswig-Holstein in Frage. Damit gefährden die Kieler Koalitionsparteien ein weiteres Ziel ihrer Koalitionsvereinbarung, nämlich die Privatisierung der Spielbanken."

Zum Hintergrund:

Der Glücksspielstaatsvertrag ist von allen Bundesländern ratifiziert worden und am 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft, es sei denn die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt mit mindestens 13 Stimmen seine Fortgeltung. Zuvor ist eine Evaluierung durchzuführen, deren Ergebnisse am 01. Januar 201 vorliegen müssen. Hierzu wird aktuell ein strukturiertes Anhörungsverfahren durch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ist vor allem der Spielerschutz. Umstritten ist, ob die geltende Fassung des Glücksspielstaatsvertrages dieses Ziel fördert. Dies ist fraglich infolge der Verlagerung von Spieleinsätzen an Anbieter, die von dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erfasst werden. Hierdurch werden beispielsweise die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz unterlaufen.

Der Bundesverband privater Spielbanken fordert deshalb ein anspruchsvolles Konzessionsmodell und wirksamen Spielerschutz bei der Regulierung aller Glücksspiele.

BupriS

- ist der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V.

- ist der Interessenverband der staatlich konzessionierten Spielbanken in privater Trägerschaft. Mitglieder sind die privaten Spielbanken in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz.

- nimmt Stellung zu politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Glücksspielbranche und im Spielbankenmarkt.

- vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, den staatlichen Institutionen sowie gegenüber Wirtschaft und Politik auf bundesdeutscher und europäischer Ebene. Eine Vertretung auf Länderebene erfolgt ausschließlich mit Zustimmung der jeweilig im Bundesland ansässigen Gesellschaft bzw. Gesellschaften.

- hat seinen Sitz in Berlin.

- ist im Vereinsregister eingetragen (Amtsgericht Charlottenburg VR 28570 B).

- Vorstandsmitglieder sind Martin Reeckmann (Vorsitzender, Rechtsanwalt),
Günter Münstermann (Stellv. Vorsitzender, Spielbank Berlin) und
Thomas Fritz (Schatzmeister, Spielbanken Mecklenburg)

- Geschäftsführer ist Martin Reeckmann.

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)