Freitag, 11. März 2011

Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger? - Lottoverband NRW unterstützt Annahmestellen und Verbraucher in NRW.

Pressemitteilung des Lotto- und Totoverbandes NRW

Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto- und Totoverbandes der Annahmestelleninhaber in NRW, kann kaum glauben, was ihm heute als Eilnachricht auf den Tisch kommt: Das Landgericht Köln verbietet der Westdeutschen Lotterie (WestLotto), u. a. den rund 557.130 Hartz-IV-Empfängern in Deutschland die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen. Geklagt hat ein Unternehmen, das in Deutschland keine Konzession für Sportwetten oder Lotterien besitzt und folglich auf Basis der Glücksspielstaatsvertrag gültigen gesetzlichen – in Deutschland als Regelung illegaler Anbieter dem zu bezeichnen ist.

Aus den Medienberichten ist zu entnehmen, dass es WestLotto – und damit jeder Annahmestellen in NRW – ab sofort untersagt ist, Spielaufträge von Hartz-IV Empfängern anzunehmen. Tobias Buller: "Wir halten eine solche Regelung für ethisch äußerst bedenklich. WestLotto kooperiert mit professionellen Suchtberatungsstellen gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wie und der der Bundeszentrale für Landesfachstelle für Glücksspielsucht. Die Mitarbeiter unserer Annahmestellen sind für mögliche Auffälligkeiten im Hinblick auf Glücksspielsucht bereits seit langem geschult.

Dabei ist nicht entscheidend, aus welcher sozialen Herkunft der auffällige Spielteilnehmer kommt. Spielsüchtige finden sich in allen sozialen Schichten und nicht nur bei Hartz-IV Empfängern."

"Wir halten den vorliegenden Beschluss auch deshalb für diskriminierend gegenüber den Hartz IV-Empfängern, weil auch in der Hartz IV- W Regelsatzberechnung für Freizeitausgaben ein Regelbetrag berücksichtigt ist."

Buller kann sich heute vor lauter Anrufen in der Verbandszentrale in Münster kaum retten: "Vielleicht könnte in diesem Gerichtsbeschluss auch gleich erläutert werden, wie vor Ort Hartz-IV Empfänger identifiziert werden sollen!" "Es ist den Mitarbeitern vor Ort nicht zumutbar, die Kunden in den Geschäften nach Ihren Einkommensverhältnissen zu fragen", sagt Buller.

Seit Monaten plädiert Glücksspielmonopols der Verband für was heute wieder die Beibehaltung einmal Thema des der Ministerpräsidentenkonferenz ist. "An diesem Verfahren kann die Politik sehr einfach sehen was passiert, wenn das Monopol fällt", so Buller weiter: "Anbieter aus dem Ausland agieren über Internet – werden dort zunächst Einkommensnachweise per Mail angefordert?" fragt sich der Verbandschef.

"WestLotto hat bereits Rechtsmittel gegen diese Verfügung angekündigt", weiß Buller, "was aber nicht bedeutet, dass die Verfügung zur Zeit nicht zu beachten ist!"

Kontakt:
Tobias Buller
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Telefon: (02 51) 41 41 6 – 313
Telefax: (02 51) 41 41 6 – 913
E-Mail: t.buller@ltv-nrw.com

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