Donnerstag, 3. März 2011

Tipp24 SE: Internetvermittlung von Lotterien erlaubt

- Internetvermittlung von Lotterien erlaubt
- Werbeverbote aufgehoben
- Keine Erlaubnis zur Vermittlung erforderlich


(Hamburg, 3. März 2011) Die Internetvermittlung von staatlichen Lotterien bedarf keiner Erlaubnis, dies hat das Verwaltungsgericht Chemnitz am 3.März 2011 entschieden. Auch Werbung für Lotterieprodukte ist nach dieser Entscheidung zulässig. Der Klage der Tipp24 SE wurde damit vollumfänglich stattgegeben.

Das Gericht verwarf außerdem das Regionalitätsprinzip, nach dem die Länder föderal über die Erlaubnisse zur Lotterievermittlung entscheiden sowie Vermittler zwingen, nur bei den jeweiligen Landeslotteriegesellschaften Tippscheine abzugeben. Damit ist die Vermittlung von Lotterieprodukten, wie vor dem aktuellen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV), wieder möglich.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: "Diese Entscheidung ist ein deutliches Signal an die Politik. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Berlin und Halle hat jetzt das dritte Gericht zentrale Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags in der Hauptsache aufgehoben. Ein Erfolg auf ganzer Linie. Diese Entscheidung sollten auch die Ministerpräsidenten der Länder berücksichtigen."

Derzeit beraten die Ministerpräsidenten über eine Neufassung des GlüStV, der ab dem kommenden Jahr 2012 in Kraft treten soll.

Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Glücksspielregulierung aufgrund mangelnder Kohärenz und Konsistenz für unanwendbar erklärt. Die bisherige Begründung des Lotteriemonopols mit potentiellen Suchtgefahren wurde vom EuGH in Frage gestellt. Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Halle sämtliche Betreuungsgerichte sowie rund 100 Suchtfachkliniken zu der Bedeutung von Lotto im Rahmen von Spielsucht befragt. In der Auswertung dieser Ergebnisse kommt Prof. Dr. Stöver, Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main, zu der Feststellung, dass es faktisch keine Lotto-Sucht gibt.

Eine schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Die Berufung ist zugelassen.

Pressekontakt:
Tipp24 SE
Kerstin Mork, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-661
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de/presse/

Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften,zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengangin 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.

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