Montag, 14. März 2011

Warnung vor Lastschriftbetrug bei untergeschobenen Gewinnspielverträgen

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW und des Landeskriminalamtes NRW

Weltverbrauchertag 2011: „Abgefragt, abgebucht, abgezockt – (be)trügerische Gewinne“; Lastschriftbetrug bei untergeschobenen Gewinnspielverträgen

Ein freundlicher Anruf und kurze Zeit später fehlt Geld vom Konto: Die Masche, mit verlockender Gewinnspielwerbung am Telefon persönliche Daten zu erschleichen, um anschließend per Lastschriftverfahren private Konten zu plündern, wollen die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt NRW verstärkt bekämpfen. Verbraucherschützer und Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen nehmen den diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März zum Anlass, um gemeinsam auf den Zusammenhang von untergeschobenen Gewinnspielverträgen und daran gekoppelten Lastschriftbetrug aufmerksam zu machen. Unter dem Motto "Abgefragt, abgebucht, abgezockt - (be)trügerische Gewinne" geben Verbraucherberater und die örtliche Polizei in 45 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW Tipps, wie man auf dubiose Abonnenten-Abzocker nicht hereinfällt und was man im Falle einer unzulässigen Abbuchung vom Konto tun kann.

„Beschwerden über untergeschobene Gewinnspielabonnements und unberechtigte Kontoabbuchungen rangieren bei uns als Beschwerdefälle an oberster Stelle. Neuerdings werden angebliche Forderungen auch über Telefonrechnungen eingezogen“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Täter gehen perfide ans Werk. Eine der gebräuchlichsten Maschen: Opfer werden zunächst am Telefon mit der frohen Botschaft überrascht, sie hätten etwas gewonnen. Im Verlauf des Gesprächs werden persönliche Daten abgefragt sowie Gewinnspielabonnements angeboten und untergeschoben. „Zielgruppe dieser illegalen Lockanrufe sind meist Seniorinnen und Senioren: Sie sind arglos im Umgang mit den freundlichen Telefonwerbern und somit bevorzugte Opfer des dreisten Lastschriftbetrugs, der nach dem Ende eines Gesprächs sofort in Gang gesetzt wird“, erläutert Wolfgang Gatzke, Direktor des Landeskriminalamtes NRW, das Resultat bisheriger Ermittlungsverfahren.

Die Maschen der Betrüger sind vielfältig, die Dunkelziffer ist hoch, der wirtschaftliche Schaden immens. Allein in einem Ermittlungsverfahren gegen eine organisiert handelnde Tätergruppe stellte das LKA betrügerische Abbuchungen bei 14.000 Kontoinhabern fest. Der Gesamtschaden lag bei 670.000 Euro. Das Landeskriminalamt und die Polizeibehörden in NRW wollen potenzielle Opfer vor Schaden bewahren und den dreisten Betrügern das kriminelle Handwerk legen: „Deshalb gilt für Betroffene“, so LKA-Chef Gatzke, „Lassen Sie sich auf unerbetene Telefonanrufe gar nicht ein. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, lassen Sie unberechtigte Abbuchungen sofort stornieren, scheuen Sie sich nicht, Fälle dieser Abzocke bei der Polizei anzuzeigen.“

„Zusätzlich zu unseren Mitteln an Aufklärung, Beratung und Verfolgung von Unterlassungsansprüchen müssen die dunklen Machenschaften der Anbieter, die meist ihren Firmensitz im Ausland haben, unterbunden werden“, begrüßt Müller das Engagement der Polizei: „Strafanzeigen von Betroffenen sind unerlässlich, damit Polizei und Justiz Betrüger dingfest machen und einer Verurteilung zuführen können.“

Doch Täter dingfest machen, das allein reicht NRW-Verbraucherzentralen-Chef Müller nicht: „Mangelnde Kontrollen der Banken beim Lastschriftverfahren und bei der Rechnungsstellung der Telekommunikationsunternehmen leisten unerlaubten Kontoabbuchungen – in diesem Fall bei untergeschobenen Gewinnspielverträgen – Vorschub.“ Deshalb ist laut Müller auch hier ein wirksamer Hebel anzusetzen: „Einziehende Geldinstitute müssen prüfen, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung der Verbraucher vorliegt. Falls Telekommunikationsunternehmen fremde Leistungen auf die Telefonrechnung setzen, sollten sie bei Auffälligkeiten die Forderung überprüfen. Erhärtet sich ein Missbrauchsverdacht, ist der Einzug geforderter Beträge sofort zu stoppen.“ Noch besser wäre eine Regelung des Gesetzgebers, die vorschreibt, dass telefonfremde Leistungen – wie die von Gewinnspielfirmen – nur mit Zustimmung von Verbrauchern per Telefonrechnung abgerechnet werden dürfen. „Im Interesse eines wirksamen Schutzes der Betroffenen müssen alle an einem Strang ziehen – Geldinstitute, Verbraucherzentrale NRW und Strafverfolgungsbehörden“, so das Fazit von LKA-Chef Gatzke.

Zusätzliche Informationen zum Hintergrund von untergeschobenen Gewinnspielverträgen und Lastschriftbetrug, präventive Tipps und Hilfen für Strafanzeigen unter www.vz-nrw.de/abgefragt-abgebucht und unter www.lka.nrw.de.

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