Mittwoch, 16. November 2011

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt Resolution des Europäischen Parlamentes zum Online-Glücksspiel

"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments zum Online-Glücksspiel vom 15.11.2012", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Da Glücksspiele kein Wirtschaftsgut sind, begrüßt ver.di, dass von der EU keine Binnenmarktlösung angestrebt wird. Somit bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen zu entscheiden, wie sie ihre Glücksspielangebote regeln wollen.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken bleibt bei seiner Forderung, Glücksspiele im Internet u.a. wegen der hohen Suchtgefahr nicht zuzulassen.

"Das Europäische Parlament hat klargestellt, dass ein konsequentes Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter dringend notwendig ist. Diese Forderung begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich", so Stracke.

Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken

EP fordert abgestimmte Maßnahmen gegen Online-Glücksspiele und für Kinderschutz

Mitteilung des Informationsbüros des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011

Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel auszuloten. Sie soll auch auf den Schutz von gefährdeten Verbrauchern ausgeweitet werden, so in der am Dienstag angenommenen Resolution. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, gemeinsame Standards oder eine Rahmenrichtlinie könnten mögliche politische Instrumente in diesen Bereichen darstellen, so die Abgeordneten.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen weiterhin ihre Online-Glücksspielmärkte selbst regeln dürfen. Der grenzüberschreitende Charakter von Online-Glücksspieldiensten erbringe durch eine EU-weite Koordinierung ihrer Maßnahmen einen eindeutigen Zusatznutzen, vor allem in den Bereichen Bekämpfung illegalen Glücksspiels sowie Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen vor Spielsucht, so die Abgeordneten in der per Handzeichen angenommenen Entschließung.

Ca. 10 % aller Glücksspiele, mit einem Marktvolumen größer als 10 Milliarden Euro, laufen im Internet ab, entweder über Handys oder über interaktive TV-Plattformen. Jürgen Creutzmann (ALDE, DE) legt mit dieser nicht-legislativen Resolution die Ausgangsposition des Parlaments zu einem Grünbuch der Kommission vom März 2011 fest.

"Die Mitgliedstaaten müssen bei diesem Problem enger zusammenarbeiten. Dennoch wird das nicht genügen, um die skizzierten Probleme zu lösen. In der Zukunft muss die EU auch eine stärkere Rolle spielen", sagte der Berichterstatter während der Debatte vor der Abstimmung.

Spiellizenz für Anbieter

Um den Schwarzmarkt zu bekämpfen, wird in der Resolution vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ein Lizenzierungsmodell einführen sollen, das die Spieler schützt sowie gewährleistet, dass Glücksspielanbieter die Kriterien des Gastmitgliedstaats erfüllen.

Das Parlament fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Transaktionen zwischen Banken bzw. Kreditkartenherausgebern und auf Schwarzen Listen aufgeführten Glücksspielanbietern zu blockieren.

Minderjährige schützen und Spielsucht verhindern

Online-Glücksspiele sind mit einem größeren Suchtrisiko verbunden als traditionelle Präsenz-Glücksspiele, was unter anderem auf den leichteren Zugang und das Fehlen einer sozialen Kontrolle zurückzuführen ist, heißt es in der Resolution. Um vor allem gefährdete und junge Spieler zu schützen, müssen Kontrollen wie Altersüberprüfung und Beschränkungen für elektronische Zahlungen vorhanden sein, ehe irgendeine Spieltätigkeit beginnt.

Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, zum Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen gemeinsame Standards für Betreiber oder eine Rahmenrichtlinie auszuloten; sie sind auch der Ansicht, dass ein europaweiter Verhaltenskodex für Online-Glücksspiele ein erster Schritt sein könnte.

Verfahren: Nicht-legislative Entschließung

Die Resolution wird mit 463 Ja-Stimmen gegen 163 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.

UEFA: Europäisches Parlament unterstützt UEFA im Kampf gegen Spielmanipulationen

Mitteilung vom 15. November 2011

Entschließung des Parlaments entspricht allen wichtigen Zielen der UEFA

Das Europäische Parlament hat heute alle wichtigen Ziele der UEFA im Bereich Wetten und Spielmanipulationen unterstützt. Die Verabschiedung der Entschließung durch das Europäische Parlament in Straßburg bedeutet, dass sich eine bedeutende Stimme dem Kampf der UEFA gegen Spielmanipulationen im Fußball angeschlossen hat.

UEFA-Präsident Michel Platini erklärte dazu: „Ich freue mich sehr über diesen Bericht und möchte dem Europäischen Parlament dafür danken, dass es der UEFA im Kampf gegen die kriminellen Kreise, die in Europa Spiele manipulieren, mit Überzeugung beisteht. Mit vereinten Kräften können wir die größte Bedrohung für die Zukunft des europäischen Sports besiegen.“

Die heute von den MdEP verabschiedete Entschließung fordert Maßnahmen zum Schutz der Integrität des Sports, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Sportorganisationen und den zuständigen öffentlichen Behörden ergriffen werden. Die Entschließung anerkennt insbesondere auch den Mehrwert, den ein EU-weites Vorgehen im Bereich Online-Wetten schaffen kann. Eine weitere Empfehlung der MdEP besteht darin, Wettbetrug in ganz Europa als Straftatbestand zu behandeln.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments über Online-Glücksspiele wird zudem die Anerkennung der Urheberrechte von Sportveranstaltern an ihren Wettbewerben durch eine faire finanzielle Gegenleistung der Wettanbieter gefordert. Als erstes europäisches Land hat Frankreich dieses Urheberrecht in seiner nationalen Gesetzgebung verankert. Es erlaubt dem Veranstalter eines Wettbewerbs, mit den Wettanbietern bestimmte Rahmenbedingungen zu vereinbaren, sorgt für mehr Transparenz, bessere Überwachung und effektivere Kontrollmechanismen und trägt dazu bei, Geldwäsche durch Wettgeschäfte zu verhindern.

Im März dieses Jahres hatte die Europäische Kommission das Grünbuch „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ verabschiedet, wodurch ein Konsultationsprozess ins Rollen kam, der unter anderem Spielmanipulationen abdeckte. Die heutige Entschließung entspricht dem Standpunkt des Europäischen Parlaments gegenüber dem Grünbuch der Kommission.

Das Europäische Parlament ist das jüngste politische Organ, das sich im Kampf gegen Spielmanipulationen der UEFA anschließt. Zuvor hatte auch der Europarat im September eine Empfehlung über Spielmanipulationen verabschiedet. Außerdem hielt UEFA-Präsident Michel Platini bei der Sitzung der EU-Sportminister im Oktober in Krakau eine Rede über Spielmanipulationen. Auch die polnische EU-Ratspräsidentschaft strebt die Erwähnung der Problematik der Spielmanipulationen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Ende dieses Jahres an.

Weitere Informationen
UEFA Media Services:+41 848 04 27 27
Route de Genève 46
CH-1260 Nyon 2

Dienstag, 15. November 2011

Bundesgerichtshof: Schadensersatzpflciht eines Spielbank bei Aufhebung einer Spielsperre ohne Überprüfung

BGH, Urteil 20. Oktober 2011, Az. III ZR 251/10

Die Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank stellt eine Verletzung des Spielsperrvertrags dar, wenn nicht der Spielbank zuvor der hinreichend sichere Nachweis erbracht wird, dass der Schutz des Spielers vor sich selbst dem nicht mehr entgegensteht, mithin keine Spielsuchtgefährdung mehr vorliegt und der Spieler zu einem kontrollierten Spiel in der Lage ist.