Mittwoch, 29. August 2012

Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland: Teilnahmefrist verlängert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der zum 1. Juli 2012 in 14 deutschen Ländern (außer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag 2012 sieht im Rahmen einer sog. "Experimentierklausel" die Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter vor. Eine entsprechende Auschreibung wurde - wie gemeldet - am 8. August 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In diesem laufenden Verfahren zur Vergabe der Sportwetten-Konzessionen wurde die extrem kurze Frist etwas verlängert. Statt bis zum 4. September sind Bewerbungen nunmehr bis zum 12. September 2012, 10.00 Uhr (?), einzureichen. Die Einreichung hat bei der Kanzlei CBH in Köln zu erfolgen (die u.a. die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks vertritt). Fragen zu dem Verfahren können laut Angaben dieser Kanzlei bis zum 4. September 2012 gestellt werden. Angesichts der Unklarheiten bei der Ausschreibung gibt es bislang schon eine Liste mit 166 Fragen und fast ebenso vielen Antworten (allerdings häufig mit Verweisen).

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