Montag, 8. Juni 2015

Interessenbekundungsverfahren für die Spielbanken in Mainz, Trier und Bad Ems

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz hat in TED (Tenders Electronic Daily), dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, ein sog. Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb öffentlicher Spielbanken in Mainz, Trier und Bad Ems bekannt gemacht. Mit der Durchführung hat das Ministerium die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt.

Die Veröffentlichung in TED vom 2. Juni 2015 (189129-2015) lautet auszugsweise wie folgt:

I. Durchführende Stelle:

Das Interessenbekundungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, wird durchgeführt von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grimmaische Straße 25, 04109 Leipzig, Kontakt: spielbanken-rp@luther-lawfirm.com

II. Kurzbeschreibung des Verfahrens

Das Land Rheinland-Pfalz möchte erkunden, ob und unter welchen Bedingungen Interessenten bereit sind, sich um eine Spielbankkonzession für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank in Mainz, Trier und Bad Ems ab dem 1.1.2017 zu bewerben. Hierzu lässt es dieses Interessenbekundungsverfahren durchführen. Die Interessenten werden gebeten, ihr Interesse an einem Betrieb der Spielbank in Mainz und der Zweigspielbetriebe in Trier und Bad Ems ab dem 1.1.2017 zu bekunden und über ihre spielbankspezifischen Erfahrungen, ihre Leistungsfähigkeit sowie über den Ausschluss von möglichen Interessenkonflikten zu informieren. Zugleich werden die Interessenten um bestimmte Informationen gebeten, die ausgewertet und von den Interessenten daher auf einem mit dem Informationsmemorandum zur Verfügung gestellten Fragebogen anonymisiert erhoben werden. Das Verfahren ist formfrei und unterliegt nicht den Bestimmungen für förmliche Vergabeverfahren. Es ist weder ein Verfahren zur Erteilung einer Spielbankerlaubnis noch ein sonstiges wettbewerbliches Verfahren. Das Land Rheinland-Pfalz sichert Interessenten die vertrauliche Behandlung ihrer Interessenbekundung nach Maßgabe des Informationsmemorandums zu. Das Land Rheinland-Pfalz und die Interessenten sind an die Interessenbekundungen nicht gebunden. Eine Erstattung von Verfahrenskosten erfolgt nicht.

III. Nähere Informationen/Form/Frist:

Interessenten werden gebeten, bei der durchführenden Stelle (spielbanken-rp@luther-lawfirm.com) das Informationsmemorandum abzufordern, das nähere Informationen enthält.

Die unter Beachtung des Informationsmemorandums gefertigte Interessenbekundung soll bis zum 31.7.2015 per E-Mail eingereicht werden an folgende E-Mail-Adresse: spielbanken-rp@luther-lawfirm.com

IV. Auskünfte:

Alle Anfragen zum Interessenbekundungsverfahren sind ausschließlich an spielbanken-rp@luther.com zu richten.

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