Montag, 3. August 2015

DVTM: Glücksspiel-Staatsvertrag bedarf Überarbeitung

Pressemitteilung des DVTM (Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V. ) vom 3. August 2015

EU hat Vorstufe zu Vertragsverletzungs-Verfahren eingeleitet.
 
Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum Monatsanfang von der EU-Kommission wegen ihrer aktuellen Glücksspielregulierung nachdrücklich kritisiert. Mit dem EU Pilot-Verfahren wurde damit die Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Wie die EU-Kommission feststellt, führt die jetzige Hängepartie bei der Lizenzvergabe nicht zu mehr Rechtssicherheit, sondern stärkt nur den Grau- und Schwarzmarkt. Der Versuch der Länder über den Glücksspiel-Staatsvertrag ihr Lotterie-Monopol aufrecht zu erhalten und private Wettangebote aus dem Markt zu abzuwehren, geht zu Lasten der Verbraucher und Spieler, die zu ausländischen Angeboten gedrängt werden.

Die Folge ist der Wegfall von Bruttosozialprodukt und der Verlust von Steuereinnahmen in Milliardenhöhe sowie der Wegfall von Arbeitsplätzen. Des Weiteren gibt es auf dieser Basis keinen effizienten Verbraucher-, Jugend- und Datenschutz.

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien hat hierzu aktuell den Kodex um den Bereich „Bettertainment / Responsible Online Gaming“ für Sportwetten, Online-Poker und – Casino, sowie Online-Lotterien erweitert. Mit der Nutzung verpflichten sich insbesondere die im DVTM organisierten Marktführer dieses konvergenten Geschäfts-bereiches auf hohe Standards für den Verbraucher, Jugend- und Datenschutz.

„Die Erweiterung des Kodex soll eine Blaupause für die Politik sein: Den Entscheidern auf politischer Seite wird ein proaktives und praktikables Modell für einen konvergenten und einheitlich regulierten “Bettertainment“-Markt zur Seite gestellt, um diese zeitnah zu einem effizienten und lösungsorientierten Handeln zu veranlassen.

Durch diese freiwillige Verpflichtung dokumentiert die Branche in Richtung Verbraucher und Politik, dass Sie sich für einen sauberen und fairen konvergenten Markt einsetzt. Jetzt ist es an der Politik, basierend auf der proaktiven „Blaupause“, einen zeitnahen Lösungsvorschlag vorzulegen“, so Renatus Zilles, DVTM Vorstandsvorsitzender.

„Es ist an der Zeit, die Glücksspiel-Regulierung neu aufzustellen und mit einer zügigen Lizenzvergabe einen verlässlichen Rechtsrahmen für Unternehmen, Verbraucher und Spieler zu schaffen. Die Kodex Erweiterung ist hierfür eine wichtige Maßnahme. Erfolgreiche Beispiele gibt es mit dem Schleswig-Holsteinischen Modell im Inland sowie im Ausland bspw. in Dänemark“, erläutert Björn Reiter, Vorsitzender der DVTM Kodexkommission, die Erweiterung.

Die Staatskanzleien und Medienanstalten der Länder sind jetzt gefordert, es nicht erst zu einem Vertragsverletzungsverfahren und einer jahrelangen weiteren Hängepartie kommen zu lassen.

Sonntag, 2. August 2015

Neue Vorlage an den EuGH zur Erteilung von Glücksspielkonzessionen (Rechtssache Politano)

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Reggio Calabria (Italien), eingereicht am 15. Mai 2015 – Strafverfahren gegen Domenico Politano
(Rechtssache C-225/15)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht
Tribunale di Reggio Calabria

Beteiligter des Ausgangsverfahrens
Domenico Politano

Vorlagefragen

Sind Art. 49 AEUV und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele entgegenstehen, die für die Erteilung von Konzessionen ein neues (wie das in Art. 10 Abs. 9g des Gesetzes Nr. 44 vom 26. April 2012 geregelte) Vergabeverfahren einführt, das Klauseln enthält, nach denen Unternehmen, die den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nicht erbracht haben, vom Vergabeverfahren auszuschließen sind, weil dieses hierzu kein anderes Kriterium als zwei von verschiedenen Banken ausgestellte Bescheinigungen vorsieht?

Ist Art. 47 der Richtlinie 2004/18/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele entgegensteht, die für die Erteilung von Konzessionen ein neues (wie das in Art. 10 Abs. 9g des Gesetzes Nr. 44 vom 26. April 2012 geregelte) Vergabeverfahren einführt, das Klauseln enthält, nach denen Unternehmen vom Vergabeverfahren auszuschließen sind, die die Bedingung betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht erfüllen, weil keine alternativen Belege und Optionen wie in der unionsrechtlichen Regelung vorgesehen sind?

____________

1     Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114).