Freitag, 16. Oktober 2015

Deutscher Sportwettenverband e.V.: Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwettenkonzessionsverfahren am Ende

Paradigmenwechsel in der deutschen Glücksspielpolitik notwendig

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute das seit Jahren andauernde Sportwettenkonzessionsverfahren gestoppt. In einem Beschluss von bemerkenswerter Härte und Deutlichkeit bestätigt das Gericht die vorinstanzliche Entscheidung des VG Wiesbaden und stellt fest, dass die Entscheidungen des Glücksspielkollegiums über die Vergabe der Sportwettenkonzessionen verfassungswidrig waren, da das Gremium nicht hinreichend demokratisch legitimiert und bundesstaatlich unzulässig ist.

Zudem ist die konkrete Durchführung des Verfahrens fehlerhaft, da diese unter Verletzung des Transparenzgebots erfolgte. Aufgrund fehlerhafter Gewichtung von Auswahlkriterien verletzt das Konzessionsverfahren das verfassungsrechtliche Grundrecht der Berufsfreiheit der Konzessionsbewerber. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert den Beschluss:

“Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute den Glücksspielstaatsvertrag zertrümmert. Die Sportwettenanbieter haben über Jahre hinweg einen enormen Aufwand betrieben, um am Konzessionsverfahren teilzunehmen und in Deutschland endlich Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Gleichzeitig haben wir mehr als eine halbe Milliarde Euro an Wettsteuern an die Länder gezahlt. Mit dem heutigen Beschluss rücken die Sportwettenlizenzen, auf die wir alle hingearbeitet haben, in weite Ferne.“

Folge des Beschlusses dürfte sein, dass auch weitere grundsätzliche Entscheidungen des Glücksspielkollegiums verfassungswidrig sind. Der Glücksspielstaatsvertrag wäre damit völlig entkernt.

Dahms appelliert an die Bundesländer:

“Wir benötigen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog über einen glücksspielrechtlichen Paradigmenwechsel in Deutschland. Das Regulierungschaos muss ein Ende haben. Die hessische Landesregierung hat hierfür gerade eine vernünftige Diskussionsgrundlage vorgelegt.“

Mittwoch, 14. Oktober 2015

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag: Glücksspielstaatsvertrag: Endlich aufs richtige Pferd setzen

DIE GRÜNEN im Landtag unterstützen die Bemühungen der Landesregierung, den Glücksspielstaatsvertrag der Länder zu ändern. „Wir GRÜNE haben die quantitative Beschränkung der Konzessionen auf eine bestimmte Zahl noch nie verstanden. Stattdessen waren wir immer dafür, den Zugang zum Sportwettenmarkt an qualitative Kriterien wie Spieler- und Jugendschutz, Suchtprävention und Zuverlässigkeit zu knüpfen. Die nun von der Landesregierung vorgelegten Reformvorschläge ebnen den Weg für eine moderne Glücksspielregelung in diesem Sinne“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Die Regierung hat fünf Leitlinien zur zeitgemäßen Glücksspielregulierung vorgelegt. Kernpunkte sind die notwendige Regulierung des Glücksspiels im Internet unter Berücksichtigung des Spieler- und Jugendschutzes, die Aufhebung der willkürlichen Zahl der zu vergebenden Konzessionen, die Einführung von Verlust- und die Abschaffung von Einsatzlimits sowie die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts ähnlich der BaFin, die für die bundesweite Erteilung der Interneterlaubnisse, die Aufsicht sowie die Untersagung unerlaubten Glücksspiels zuständig wäre.

DIE GRÜNEN hoffen, dass einige andere Bundesländer nun über ihren Schatten springen und ihre Blockadehaltung aufgeben. Neben Staatseinnahmen gehe es doch auch um bessere Regulierungen zum Schutz vor Spielsucht. Dazu Frömmrich: „Die Geschäfte laufen momentan auch ohne uns munter weiter. Mehr oder weniger seriöse Anbieter bieten ihre Leistungen von vielen Orten der Welt aus an, ohne sich um Jugendschutz oder das Problem der Spielsucht zu scheren. Und der Steuerzahler guckt dabei in die Röhre.“

Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form setze nach Ansicht der GRÜNEN die Ent-scheidung des EuGH aus dem Jahr 2010 nicht um. Dieser hatte festgestellt, dass die deutschen Regelungen das Glücksspiel nicht kohärent und systematisch begrenzen. „Aus diesem Grund ist es an der Zeit, den Glücksspielstaatsvertrag endlich zu ändern.“

Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag