Freitag, 5. Februar 2016

EuGH-Entscheidung zu Sportwetten / Kerbein: Reform des Sportwettenrechts zwingend nötig

Pressemitteilung vom 4. Februar 2016

Der Europäische Gerichtshof hat heute in einer Entscheidung zum deutschen Sportwetten-Konzessionsverfahren erklärt, dass die derzeitigen Regelungen des Glückspielstaatsvertrags unvereinbar mit europäischem Recht sind. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Björn Kerbein:

„Die Zustände in großen Teilen des deutschen Glücksspielrechts stellen sich derzeit chaotisch dar. Dass eine Reform, gerade des Sportwetten-Konzessionsverfahrens, dringend angegangen werden muss, hat die FDP-Fraktion bereits im vergangenen Jahr angemahnt. Die heutige EuGH-Entscheidung bestätigt die Handlungsnotwendigkeit. Die bestehenden Potenziale für den Sport in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht länger fahrlässig ungenutzt bleiben.

Seit Jahren blockiert vor allem die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Reform. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kommt nun eine weitere richterliche Entscheidung auf die lange Liste der Urteile gegen den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag. Die Landesregierung muss aufhören, das Problem zu ignorieren und endlich handeln. Ein Antrag der FDP-Fraktion zur Reform des Glücksspielstaatsvertrags steht am 16. Februar auf der Tagesordnung des Sportausschusses im Landtag.”

Quelle: fdp-fraktion-nrw.de

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