Mittwoch, 15. Februar 2017

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Begrenzung auf 20 Sportwetten-Konzessionen soll für die Dauer einer Experimentierphase entfallen

Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 14. Februar 2017

Der Glücksspielstaatsvertrag soll mit Wirkung zum 1. Januar 2018 geändert werden. Die Re­gierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich darauf verständigt, die Be­grenzung der Konzessionen für Sportwetten auf 20 für die Dauer einer Experimentierphase aufzuheben. Diese Phase soll mindes­tens bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 verlängert werden. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlos­sen, den Landtag über die beabsichtigte Unterzeichnung des neuen Staatsvertra­ges („Zwei­ter Glücksspieländerungsstaatsvertrag") zu unterrichten.

Neue Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards verge­ben werden. Die 35 Bewerber, die im bisherigen vom Land Hessen durchgeführten Konzessionsver­fahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, sollen vorläufige gesetzliche Erlaubnisse für Sportwetten erhalten.

Nach dem neuen Staatsvertrag sollen die bisher in der Zuständigkeit Hessens liegenden Aufgaben im ländereinheitlichen Verfahren auf andere Länder verteilt werden. Die Durchführung des Konzessionsverfahrens für Sportwettveranstalter und des Erlaubnisverfahrens für Pferdewet­ten im Internet sollen auf Nordrhein-Westfalen, die Führung der „Gemeinsamen Geschäfts­stelle Glücksspiel" und der Sperrdatei auf Sachsen-Anhalt übertragen werden. Darüber hin­aus soll die Zuständigkeit Niedersachsens zur Unterbindung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden.

Eine Unterzeichnung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags soll voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgen. Nachfolgend müssen die Änderungen bis Jahresende von allen Landesparlamen­ten ratifiziert werden.

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