Mittwoch, 31. Mai 2017

Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Duldungsverfahren für Sportwettenanbieter rechtswidrig

Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Nr. 7/2017 vom 30. Mai 2017

Keine Berechtigung des Landes Hessen, von einem Sportwettenveranstalter mit Sitz in Malta die Teilnahme an einem Duldungsverfahren zu verlangen, um einer Untersagungsverfügung bzw. einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.


Mit Beschluss vom 29. Mai 2017, der den Beteiligten heute bekanntgegeben worden ist, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass das Land Hessen nicht berechtigt ist, von einem Sportwettenveranstalter mit Sitz in Malta die Teilnahme an einem sog. Duldungsverfahren zu verlangen, um einer auf das Veranstalten von Sportwetten bezogenen Untersagungsverfügung bzw. einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

Zur Begründung hat der 8. Senat in seiner in einem Beschwerdeverfahren getroffenen Entscheidung ausgeführt, die Antragstellerin sei derzeit berechtigt, Sportwetten in Hessen zu veranstalten, ohne hierzu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu bedürfen. Die Veranstaltung von Sportwetten durch die Antragstellerin weise einen grenzüberschreitenden Bezug auf und unterfalle daher der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit, in deren Ausübung die Antragstellerin derzeit nicht beschränkt sei.

Denn sowohl das Sportwettenmonopol als auch das für eine Experimentierphase geschaffene Konzessionsvergabeverfahren und die nunmehr vom Land Hessen eröffnete Möglichkeit, eine Duldung im Bereich der Sportwetten zu erlangen, genügten den unionsrechtlichen Anforderungen nicht.

Das vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführte Konzessionsvergabeverfahren für die Vermittlung von Sportwetten verletze das unionsrechtlich fundierte sog. Transparenzgebot. Nach diesem Gebot sind alle Bedingungen und Modalitäten des Konzessionsvergabeverfahrens vor dem Vergabeverfahren klar, genau und eindeutig zu formulieren, so dass alle Bieter die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen können.
Das sei hier nicht der Fall gewesen, weil das für die Vergabe maßgebliche Auswahlkriterium unzutreffend angegeben worden sei, und auch die Gewichtung der Auswahlkriterien nicht im Einklang mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages gestanden hätten.

Das staatliche Sportwettenmonopol beschränke die Dienstleistungsfreiheit der Antragstellerin ebenfalls in europarechtlich nicht zulässiger Weise, weil es jedenfalls im Hinblick auf den tatsächlichen Normvollzug an einer kohärenten, d. h. in sich stimmigen, Verfolgung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention fehle.

Auch das vor diesem Hintergrund für eine Übergangszeit vom Land Hessen entwickelte Duldungsverfahren widerspreche europarechtlichen Vorgaben. Zum einen gehe es dabei nicht um die Eröffnung eines durch eine Erlaubnis rechtlich abgesicherten Marktzugangs, sondern um die Vermeidung repressiver Maßnahmen, und zum anderen genüge der bloße Hinweis des Landes Hessen im Internet auf die Voraussetzungen, unter denen eine solche Duldung erteilt werden kann, nicht dem Transparenzgebot.

Ob das vom Land Hessen initiierte Duldungsverfahren nach nationalem deutschen Recht zulässig ist, hat das Beschwerdegericht dahinstehen lassen.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 8 B 2744/16

Montag, 29. Mai 2017

Über die „Faktenbasierte Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags“

1) Erstmals haben Wissenschaftler den 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Erfahrungswerte evaluiert. Das Ergebnis dieser ersten faktenbasierten Untersuchung: Die Regulierung ist auf ganzer Linie gescheitert; alle Ziele des Staatsvertrags werden verfehlt. 

Die Studie der drei Professoren orientiert sich an den selbstgesteckten Zielen der Regulierung: Spielsuchtprävention, Kanalisierung und Schwarzmarktbekämpfung, Jugendund Spielerschutz, Betrugs- und Kriminalitätsbekämpfung sowie Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs. Sie wurde erstellt von:

- Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,

- Prof. Dr. Martin Nolte, Direktor des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln,

-  Prof. Dr. Heino Stöver, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Die Studie beinhaltet zudem einen Beitrag von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M., Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg.

Die Professoren haben für ihre Untersuchung sozialwissenschaftliche, ökonomische und juristische Methoden eingesetzt, außerdem Mitglieder des Sportbeirates sowie Glücksspielanbieter befragt. Erstmals wurden damit auch die Fachexpertise des Breiten- und Profisports sowie von Dach- und Fachverbänden in eine wissenschaftliche Untersuchung zum Thema Glücksspiel einbezogen. Mit ihrem faktenbasierten Ansatz möchten die Wissenschaftler zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.

2) Deutschland gelingt es im europäischen Vergleich besonders schlecht, den Grauund Schwarzmarkt beim Glücksspiel einzudämmen. Die erfolgreiche Kanalisierung des Spiels in geordnete Bahnen ist allerdings die Grundvoraussetzung, um die weiteren Ziele des GlüStV zu erreichen.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist der so genannte „DICE Kanalisierung-Index“. Dieser beschreibt, wie gut das Bündel aller Maßnahmen eines Landes zur Glücksspielregulierung geeignet ist, die Kanalisierung des Spiels in geordnete Bahnen zu erreichen. Deutschland erreicht nur 67 von 185 möglichen Index-Punkten und liegt damit im internationalen Vergleich auf dem letzten Platz – hinter Polen (85 Punkte), Frankreich (117), Spanien (136), Großbritannien (155) und Spitzenreiter Dänemark (169).

Beim Kanalisierungsziel scheitert der GlüÄndStV vollumfänglich. Im Sportwettenbereich ist bis heute keine einzige staatliche Lizenz vergeben worden. Das Totalverbot im Bereich von Online-Poker und -Casinoangeboten hat sich als völlig ineffektiv herausgestellt; es existiert ein veritabler Markt ohne jegliche staatliche Kontrolle. Laut aktuellem Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder ist der nicht-regulierte Markt im Jahr 2015 allein im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent angewachsen. Für das Segment privater Sportwetten berichten die Länder von einem Wachstum in 2015 von zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der 2. GlüÄndStV, der am 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, wird das Kanalisierungsproblem nicht beheben, da er an dem Totalverbot für Online-Poker und - Casinoangeboten sowie an restriktiven Regelungen beim Sportwettprogram – etwa bei LiveWetten – festhält. Jedoch besteht gerade für diese Glücksspielformen eine wachsende Nachfrage, weshalb Verbraucher weiter auf attraktivere Angebote des unregulierten Marktes ausweichen werden.
Scheitert das Kanalisierungsziel, können jedoch auch die anderen Ziele des GlüÄndStV nicht erreicht werden. Maßnahmen der Suchtprävention und des Spielerschutzes, des Jugendschutzes, der Betrugs- und Kriminalitätsbekämpfung und zur Wahrung der Integrität des Sportes können sachlogisch nur im regulierten Markt Wirkung entfalten.

3) Wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten werden im deutschen Regulierungsansatz abermals ignoriert: Der Staat muss legales Glücksspiel ermöglichen – und sogar attraktiv machen –, um seine selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Insbesondere die Verbote von Online-Poker/-Casino und von Ereigniswetten sowie die Einschränkungen bei Live-Wetten sind mit Blick auf die Ziele der Suchtprävention, des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Wahrung der Integrität des sportlichen Wettbewerbes kontraproduktiv und gehören auf den Prüfstand. 

Der Verbraucher verbleibt nur dann im regulierten Markt, wenn er ein attraktives Angebot vorfindet, das die gesamte nachgefragte Produktpalette abbildet. Die Erfahrungen aus erfolgreichen Regulierungsregimen zeigen, dass dafür die folgenden Maßnahmen erforderlich sind:

a) Eine zentrale Glücksspielregulierungsbehörde ist zu errichten, um das verfassungswidrige Glücksspielkollegium abzulösen und mittels gebündelter und umfassender Kompetenzen effektive Marktkontrolle auszuüben.

b) Das ineffektive Totalverbot für Online-Poker und-Casinospiele ist durch ein staatliches Lizenzierungsverfahren zu ersetzen. Restriktive Einschränkungen des Produktangebotes in den genannten Spielformen und bei der Sportwette sind nicht zielführend, da sie von den Verbrauchern nicht akzeptiert werden und sie so in unregulierte Angebote abwandern.

c) Stattdessen sollte der Regulierer ein engmaschiges und zentrales Kontroll- und Monitoringsystem für Glücksspielanbieter einrichten – etwa mittels eines revisionssicherer Safe-Servers, auf den die zuständigen Behörden Zugriff haben.

d) Für Online-Glückspiele sind adäquate kundenfreundliche Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren zu etablieren, die auf unnötige Medienbrüche verzichten.

e) Das bisherige Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat sollte abgeschafft und in ein System freiwilliger Selbstlimitierungen umgewandelt werden.

f) Eine bundesweite länder-, anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei sollte installiert werden.

Keine dieser notwendigen Maßnahmen wird durch den 2. GlüÄndStV umgesetzt. Angesichts eines digitalen und dynamischen Glücksspielmarktes ist es zudem dringend geboten, auch die Regulierung dynamischer und innovationsoffener zu gestalten. Das statische Regulierungsinstrument des Staatsvertrags hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt.

Quelle: gluecksspielstudie.de 

Glücksspielstudie: Deutschland ist Schlusslicht beim Kampf gegen illegales Glücksspiel

Pressemitteilung 

- Umfassende wissenschaftliche Evaluierung der deutschen Glücksspielregulierung sieht große Defizite 

- Staat verschließt Augen vor Nachfrage nach digitalen Glücksspielangeboten 

- Wissenschaftler schlagen umfassende Reform der Glücksspielregulierung vor 

BERLIN – Im internationalen Vergleich gelingt es Deutschland besonders schlecht, seinen Glücksspielmarkt in geordnete Bahnen zu lenken. Zu diesem Schluss kommt eine umfassende wissenschaftliche Evaluierung der Glücksspielregulierung in Deutschland, die am 29. Mai 2017 in Berlin vorgestellt wurde. Erstmals wurden hierfür auch die Positionen des organisierten Sports und von Glücksspielanbietern berücksichtigt. Im sogenannten „DICE-Kanalisierungsindex“, der sechs europäische Länder vergleicht, belegt Deutschland den letzten Rang – hinter Spitzenreiter Dänemark sowie Großbritannien, Spanien, Frankreich und Polen. Der Index beschreibt, wie geeignet die gesetzgeberischen Maßnahmen eines Landes sind, Glücksspiele aus dem Grau- oder Schwarzmarkt in den regulierten Bereich zu überführen.

Für die Wissenschaftler steht fest: Die jüngst von den Ministerpräsidenten beschlossenen Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag, welche nun von allen 16 Landtagen ratifiziert werden müssen, beheben die vorhandenen Defizite nicht. Stattdessen müsste ein Glücksspielmarkt gestaltet werden, auf dem Verbraucher attraktive legale Angebote nutzen können. Nur so kann der Staat die Kontrolle über den bestehenden Markt erlangen.

„Nur, wenn Glücksspiel legal stattfindet, kann der Staat auch seine anderen Ziele erreichen: Verbraucher zu schützen, Spielsucht zu bekämpfen und Manipulationen im Sport zu verhindern“, sagt Prof. Dr. Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. „Genau damit scheitert die aktuelle Regulierung aber auf ganzer Linie.“

Prof. Dr. Martin Nolte, Direktor des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, ergänzt: „Zahlreiche Verbote und Restriktionen im Staatsvertrag entbehren einer empirischen Grundlage — so auch die Restriktionen in Bezug auf (Live-) Ereigniswetten. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern.“

Prof. Dr. Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences kommentiert „Die Vorstellung, es gäbe einen linearen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit eines Suchtobjektes und dem Ausmaß der Suchthäufigkeit ist völlig antiquiert. Wie aktuelle Suchtstudien belegen, können Verbote sogar kontraproduktiv wirken.“

Für die konkrete Ausgestaltung der Regulierung sollte sich der Gesetzgeber an den Best-Practice-Beispielen Dänemark und Großbritannien – oder auch Schleswig-Holstein – orientieren. Schließlich sei eine umfassende Reform des Glücksspielkollegiums erforderlich, damit an dessen Stelle eine zentrale und verfassungskonforme Kontroll- und Regulierungsbehörde entstehen kann.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Glücksspielstudie
Brunnenstraße 181, 10119 Berlin
Telefon: 030 749 27 731
presse@gluecksspielstudie.de  

Deutscher Sportwettenverband (DSWV): Studie: Länder scheitern bei Sportwettenregulierung

• Ziele des Glücksspielstaatsvertrags werden allesamt verfehlt

• Geplante Gesetzesnovelle löst Probleme nicht

• Beschränkungen bei Live-Wetten und Internetspiel nicht zielführend


Berlin. In einer heute vorgestellten Studie übt eine Gruppe von Wissenschaftlern umfassende Kritik an der Regulierung von Glücksspielen in Deutschland. Die Regelungen der Bundesländer, die für die Aufsicht über Sportwetten und andere Glücksspiele zuständig sind, seien nicht geeignet, die selbst definierten gesetzgeberischen Ziele wie Jugend- und Verbraucherschutz, Suchtprävention und die Wahrung der Sportintegrität zu erreichen.

Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap, der Sportrechtswissenschaftler Martin Nolte und der Suchtforscher Heino Stöver haben den deutschen Glücksspielmarkt gemeinschaftlich untersucht: Grundvoraussetzung für eine geeignete Regulierung sei es, den bestehenden Markt für Sportwetten in geordnete Bahnen zu lenken. Denn nur im regulierten Spiel könnten Maßnahmen zur Suchtprävention sowie zum Jugend- und Spielerschutz effektiv greifen. Der bisherige — durch Verbote und Restriktionen geprägte — Regulierungsansatz hingegen sei vollumfänglich gescheitert, da er deutsche Verbraucher fahrlässig in den Schwarzmarkt treibe.

Insbesondere im stark wachsenden Bereich der Internet-Glücksspiele übten die Länder nur Kontrolle über etwa drei Prozent des Marktgeschehens aus. Damit belege Deutschland im internationalen Vergleich den letzten Platz.

Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV), kommentiert:
„Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich nicht bewährt. Die Ministerpräsidenten haben jedoch erkannt, dass der bisherige Ansatz verfehlt war. Sie haben Prüfaufträge erteilt, um den Staatsvertrag zu verbessern. Die heute vorgestellte Studie sollte das Interesse der Länder wecken, da sie im Detail zeigt, welche regulatorischen Maßnahmen im internationalen Vergleich erfolgreich waren.“

Was den deutschen Markt betrifft, bemängeln die Wissenschaftler, dass Grau- und Schwarzmarktangebote allein zwischen 2014 und 2015 um etwa 30 Prozent gewachsen seien. Dies sei weder im Interesse von Staat und Sport noch von Anbietern und Verbrauchern von Glücksspielen.

Allerdings könne die für 2018 geplante Novelle des Glücksspielstaatsvertrags, der die 16 Landtage in diesem Jahr zustimmen sollen, zahlreiche grundsätzlichen Probleme nicht ausräumen.

Mathias Dahms ruft zur Fortentwicklung der Sportwettenregulierung auf:
„Weitere Reformschritte sind dringend notwendig. Künftig sollte die Kanalisierung des bestehenden Glücksspielmarktes in geordnete Bahnen im Vordergrund stehen. Dabei sollte das legale Spielangebot in Deutschland für Verbraucher attraktiv gestaltet werden. Dies gelingt nicht durch Verbote und Beschränkungen. Davon profitieren nur Anbieter, die ihre Wetten aus Asien oder der Karibik anbieten.“

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin gegründet und versteht sich als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in EU-Mitgliedsstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung auch für den deutschen Markt an. Sofern sie in Deutschland tätig sind, zahlen sie dort Steuern. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Über die Studie

Die Studie „Faktenbasierte Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags“ wurde erstellt von:

• Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,

• Prof. Dr. Martin Nolte, Direktor des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln,

• Prof. Dr. Heino Stöver, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Die Studie wurde vom Deutschen Sportwettenverband (DSWV) und vom Deutschen Online Casinoverband (DOCV) gefördert. Sie ist im Volltext unter www.gluecksspielstudie.de abrufbar.