Donnerstag, 9. September 2010

VPRT begrüßt EuGH-Entscheidungen zum Glücksspielstaatsvertrag

Appell an Bundesländer: Evaluierung als Chance zur regulierten Marktöffnung nutzen

Berlin - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßt die Entscheidungen des EuGH, dass das deutsche Monopol des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) in der bisherigen Form nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Der Arbeitskreis Wetten im VPRT setzt sich seit langem für ein duales System insbesondere im Sportwettenmarkt ein und appelliert an die Bundesländer, die derzeitige Evaluierung des GlüStV als Chance zur regulierten Marktöffnung zu nutzen.

Thomas Deissenberger, Sprecher des VPRT-Arbeitskreises Wetten: "Die bloße Fortentwicklung des bestehenden GlüStV für die staatlichen Angebote wäre schon angesichts der bisherigen Erfahrungen bei Lotto eine Sackgasse - die Länder sollten vielmehr die Möglichkeit ergreifen, in ein reguliertes und kohärentes System mit privaten Anbietern zu wechseln. Bislang werden den Medienunternehmen in einem ohnehin schwierigen Werbemarkt erhebliche Einnahmen entzogen, während internationale Sportwettenanbieter im Rahmen ihrer Marketingbudgets ihre Werbung ausschließlich bei ausländischen Medienunternehmen einbuchen."

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Pressesprecher
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