Mittwoch, 15. Dezember 2010

EU-Binnenmarktkommissar fordert Deutschland zur europarechtskonformen Neuregelung des Glücksspielmarktes auf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Angesichts des heutigen Spitzentreffens der deutschen Länder-Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel mahnte der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier unter Verweis auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung eine europarechtskonforme Neuregelung an. "Die EU-Kommission hofft, dass das Ergebnis der Diskussion der Ministerpräsidenten zu Reformen führt, die mit dem EU-Recht voll vereinbar sind", sagte Barnier der Tageszeitung DIE WELT. "Die EU-Kommission hat Verständnis dafür, dass die Bundesländer ein starkes und legitimes Interesse am Schutz der Öffentlichkeit haben, insbesondere am Schutz Minderjähriger, an der Prävention problematischer Glücksspiele und krimineller Aktivitäten", so Barnier. Er verwies aber auf die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte in seinen Urteilen vom 8. September 2010 zu mehreren Vorlagen deutscher Verwaltungsgerichte die derzeitige Monopolregelung für mit Europarecht nicht vereinbar erklärt. Nach Ansicht des EuGH gibt es in Deutschland keine hinreichende kohärente und systematische Regelung.

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