Freitag, 23. März 2012

EU-Feedback zum Glücksspielstaatsvertrag: digibet kritisiert zweijährige Evaluierungsfrist

Momentane Regelungen zu Online-Poker und -Casino nicht nachvollziehbar

Berlin, 23. März 2012. Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes Feedback zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV), dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein am 15.12.2011 zugestimmt hatten, gegeben. Sie äußert unter anderem Kritik an den Regelungen zu Online-Casinospielen und -Poker als nicht EU-konform, denn diese sind mit dem neuen Vertrag in den 15 Bundesländern weiterhin verboten. "Wir begrüßen die Anmerkung der EU-Kommission zu diesem Aspekt ausdrücklich", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd.. "Für die Argumentation der Ministerpräsidenten, dass diese Spiele süchtig machen und der Gefahr der Geldwäsche unterliegen, fehlen auch der EU-Kommission die notwendigen Beweise."

"Jedoch verstehen wir nicht, warum die EU-Kommission den Ländern nun zwei Jahre Zeit gibt, die genannten Bedenken zu evaluieren", so Boyks weiter. "Die Online-Angebote sind seit 2008 in Deutschland verboten. Interessanterweise erfreut sich Poker einer großen Beliebtheit und Akzeptanz in Deutschland, auch Prominente spielen es hierzulande sogar zur besten Sendezeit im Fernsehen. Die Expansion in dem Bereich konnte demnach nicht durch ein Verbot verhindert werden. Im Gegenteil: Wer spielen möchte, spielt scheinbar auf anderen, nicht durch den Staat reglementierten Wegen weiter und gerade dadurch wird dem Staat die Kontrolle entzogen, die er bei ordentlich lizensierten Anbietern haben würde, um seine Ziele besser verfolgen zu können."

Quelle: markengold PR GmbH

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