Samstag, 18. August 2012

Glücksspielstaatsvertrag und Glücksspielgesetz

Die Fraktion der CDU hat im Schleswig-Holsteinischen Landtag zwei Erschließungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze eingebracht, Drs. 18/107 sowie 18/108. Die Anträge lauten, der Landtag wolle beschließen:

· Drucksache 18/107:

Der Landtag stellt fest, dass das Verfahren zur Konzessionserteilung an private Wettbewerber des deutschen Lotto- und Totoblocks den Bedingungen eines transparenten, nicht diskriminierenden und offenen Verfahrens genügen muss.

Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass als Kontaktstelle des öffentlichen Auftraggebers zur Erteilung von Konzessionen keine Dritten beauftragt werden dürfen, die bereits als Berater und Vertreter des deutschen Lotto- und Totoblocks tätig waren oder sind.

· Drucksache 18/108:

Der Landtag stellt fest, dass der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) noch nicht durch die Europäische Union notifiziert worden ist.

Der Landtag stellt weiterhin fest, dass das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz von der Europäischen Union notifiziert worden ist.

Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, das von der Europäischen Union notifizierte, europarechtskonforme schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz solange weiter umzusetzen und Lizenzen zu erteilen, bis das Notifizierungsverfahren für den Ersten GlüÄndStV abgeschlossen ist.

Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein vom 17. August 2012

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