Freitag, 30. November 2012

Vesper zu Glücksspirale: Wer Gutes tut, soll werben dürfen

Starke Werbeeinschränkungen bedrohen die Einnahmesituation

Die Rentenlotterie GlücksSpirale soll ihre gemeinnützige Arbeit stärker hervorheben dürfen. Das hat der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper, am Donnerstag in Köln gefordert. Mit den Einnahmen aus der GlücksSpirale werden der Sport, die Denkmalpflege, die Freie Wohlfahrt und weitere gesellschaftliche Bereiche unterstützt. Die Einnahmesituation wird nun jedoch von den starken Werbeeinschränkungen bedroht.

„Seit den Olympischen Sommerspielen München 1972 ist die GlücksSpirale ein wertvoller Partner des deutschen Sports. Werbeverbote für karitative Lotterien bekämpfen vermeintlich die Spielsucht – tatsächlich erschweren sie die Arbeit gemeinnütziger Organisationen denen sie helfen sollen.“ Vesper teilt auch die Sorge des Präsidenten des Landessportbundes Hessen, Rolf Müller, um die Entwicklung der staatlichen Sportwetten- und Lotto-Umsätze. Müller hatte die Umsatzrückgänge aus diesem Bereich allein für Hessen auf 900.000 Euro beziffert, dies sei kaum zu verkraften.

„GlücksSpirale, Sportwetten und Lotto sind tragende Säulen der Finanzierung von Breitensport und Sportentwicklung in Deutschland“, sagte Vesper. Die Aufsichtsbehörden der Länder seien aufgefordert, mehr Fingerspitzengefühl zu zeigen: „Ein Los für die GlücksSpirale, das gemeinnützige Arbeit in meinem Bundesland fördert, ist anders zu bewerten als eine Internetwette, die über ein Steuerparadies abgewickelt wird.“

Die Lottogesellschaften sollten Vesper zufolge mit Hilfe der von den Bundesländern angestrebten Werberichtlinie mehr Freiraum bei der Bewerbung ihrer Angebote erhalten. Gleichzeitig könne auch Lotto selbst die Chancen der GlücksSpirale verbessern, indem alle Lottogesellschaften die Rentenlotterie auf die Spielscheine für den Eurojackpot platzieren.

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) hatte u.a. Werbebeschränkungen für das Glücksspiel zum Inhalt. Ziel war dabei auch die Bekämpfung der Spielsucht. Zwar ist der Staatsvertrag seit 2011 außer Kraft, seine wesentlichen Bestimmungen jedoch gelten in den Ländern – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – als landesgesetzliche Bestimmungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Staatsvertrages fort. Hiervon sind auch die gemeinnützigen Ziele der Lotterie GlücksSpirale betroffen, während die ebenfalls karitativen Lotterien “Ein Platz an der Sonne” (ARD) und “Aktion Mensch”(ZDF) diesen Einschränkungen nicht unterliegen.

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