Donnerstag, 24. Januar 2013

Hans-Jörn Arp zum Glücksspiel: Der blinde Stegnergehorsam der Abgeordneten der Regierungsfraktionen fügt dem Land schweren Schaden zu!

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den heute (24. Januar 2013) von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag sowohl in der Form, als auch in der Sache, scharf kritisiert:

„Herr Stegner fährt als vor Wut blinder Bulldozerfahrer durchs Land. Er schiebt Recht, Gesetze, Gerichtsurteile und Fakten zur Seite. Er beschimpft europäische Institutionen und Regierungen europäischer Nachbarstaaten. Statt ihm in seiner Raserei Einhalt zu gebieten, folgen ihm die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in blindem Gehorsam zum Schaden Schleswig-Holsteins. Und der Ministerpräsident sieht schweigend zu“, erklärte Arp in Kiel.

Der heutige Beschluss der Koalition sei der traurige Höhepunkt des Feldzuges des SPD-Landesvorsitzenden gegen eine Regulierung des Glücksspielmarktes.

„Unter dem Staatsvertrag, dem Sie heute beitreten, hat sich die Zahl der Glücksspielsüchtigen in sechs Jahren verdreifacht. Das ist Ihnen bekannt. Trotzdem begründen Sie Ihren Beschluss mit der Suchtbekämpfung. Das macht fassungslos“, so Arp.

Gleiches gelte für das von Stegner immer wieder ins Feld geführte Argument, das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz fördere die Geldwäsche.

„Ihr eigener Innenminister hat dargestellt, wie durch die kontrollierte Lizenzierung die Geldwäsche im Internet wirksam bekämpft werden kann. Unter dem Glücksspielstaatsvertrag, dem Sie heute beitreten, ist das nicht möglich. Das ist Ihnen bekannt. Trotzdem begründen Sie Ihren Beschluss mit der Bekämpfung der Geldwäsche. Auch das macht fassungslos“, so Arp.

Der geplante Beitritt Schleswig-Holsteins sei von der Europäischen Kommission mehr als scharf kritisiert worden. Ein Vertragsverletzungsverfahren mit den daraus folgenden Schadenersatzforderungen gegen das Land sei absehbar. So sehe der Glücksspielstaatsvertrag eine Höchstgrenze von 20 Lizenzen für Online-Sportwettenanbieter vor. Schleswig-Holsteins Innenministerium habe bereits 23 vergeben. Allein in Hessen lägen 100 Anträge auf eine Lizenz vor.

„Das zeigt doch, wie willkürlich diese Grenze gezogen ist. Sie werden sich vor den Gerichten in Deutschland und Europa lächerlich machen“, so Arp.

Der CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass sich im jahrelangen parlamentarischen Verfahren bislang alle vom SPD-Chef angeführten Behauptungen und Argumente als falsch erwiesen hätten. Das von der CDU-geführten Vorgängerregierung beschlossene Gesetz habe sich entgegen der ständigen Hetzereien Stegners als geeignet gewiesen, das Glücksspiel – insbesondere im Internet – unter staatliche Kontrolle und in geordnete Bahnen zu bringen. Es sei europarechtskonform und wirkungsvoll. Zudem sorge es dafür, dass das Glücksspiel angemessen besteuert werde und die Glücksspielanbieter sich darüber hinaus als Sponsoren im Land engagierten. Mittlerweile werde aufgrund seiner Vorbildfunktion von anderen europäischen Ländern eine Übernahme geprüft.

Arp wies darauf hin, dass der heutige Beschluss der Koalitionsfraktionen neben den zu erwartenden Schadenersatzforderungen gegen das Land weitere negative Folgen haben werde:

„Sie treiben die Anbieter und auch die Spieler zurück in den unkontrollierten Markt. Sie treiben Unternehmen aus dem Land, die hier Arbeitsplätze schaffen, Steuern zahlen und sich als Sponsoren engagieren wollen. Sie öffnen Geldwäsche wieder Tür und Tor. Steuern und Abgaben aus diesem Bereich werden wieder versiegen. Sie fügen unserem Land und seinen Menschen heute schweren Schaden zu“, so Arp abschließend.

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

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