Dienstag, 6. August 2013

ZAK: Glücksspiel im Fernsehen: Beanstandungen gegen FTL Farhad Television Live

Aus der ZAK-Pressemitteilung 06/2013:

Wegen Verstößen gegen die Glücksspielsatzung haben die Medienanstalten gegen den TV-Sender FTL (Köln) eine Beanstandung ausgesprochen. In zwei Quizsendungen im Februar und März 2013 hatte es die Veranstalterin „Farhad Television Live GmbH“ versäumt, Hinweise zur Auflösung von Quizfragen, zum Auswahlverfahren von Anrufern und andere Erläuterungen zu geben. So fehlte etwa auch der Hinweis darauf, dass Gewinne nicht an Minderjährige ausgeschüttet werden dürfen. Dies beschloss die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am 6. August in Erfurt.

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